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VAT EPR EXPERTFrance

Französische Fiskalvertretung für Händler aus Drittländern

Ein Unternehmen aus einem Drittland, das französische USt. schuldet, muss häufig einen in Frankreich ansässigen akkreditierten Vertreter benennen. Der Vertreter erledigt die vereinbarten USt.-Formalitäten und haftet gesamtschuldnerisch für die Steuer. Das Onboarding umfasst deshalb eine Prüfung der juristischen Einheit, des Verkaufsmodells und der Nachweise.

€499/Jahr
  • Akkreditierte französische Fiskalvertretung
  • Periodische CA3-Erklärungen vorbereitet und eingereicht
  • Korrespondenz mit dem Finanzamt im vereinbarten Umfang
  • Dokumente und Fristen online nachverfolgt

Preise verstehen sich zzgl. USt.

Angebot anfordern

VAT EPR EXPERT FRANCE ist eine französische SAS mit Sitz in Bordeaux, SIREN 920 400 462. Wo die französischen Mehrwertsteuervorschriften einen Fiskalvertreter verlangen, muss dieser akkreditiert und in Frankreich ansässig sein.

Für wen es relevant ist

  • E-Commerce-Unternehmen aus Drittländern, die Lagerbestand in Frankreich halten oder dort steuerpflichtige Lieferungen ausführen.
  • Amazon- und Marktplatz-Händler, die französisches Fulfillment nutzen.
  • Importeure, die Frankreich als Ort der Zollabfertigung nutzen.
  • Unternehmen, die von einem anderen französischen Fiskalvertreter wechseln.

Wie wir helfen

Wir prüfen, ob eine Vertretung erforderlich ist, führen die Anmeldung oder den Wechsel durch, übernehmen die Korrespondenz mit dem Finanzamt und reichen die vom Auftrag umfassten laufenden CA3-Erklärungen ein. Mandat, Anmeldebescheinigung und Einreichungsnachweise halten wir zusammen.

Was enthalten ist

  • Prüfung der Vertretungspflicht und des Risikos
  • Mandat und Dokumenten-Checkliste für das Onboarding
  • Französische USt.-Anmeldung oder Wechsel des Vertreters
  • Korrespondenz mit dem Finanzamt
  • Periodische CA3-Erklärungen vorbereitet und eingereicht
  • Einreichungsnachweise und Fristen in VAT EPR EXPERT FRANCE

Fragen

Ist die Vertretung für jeden Händler aus einem Drittland erforderlich?
Nicht in jedem Fall. Es hängt davon ab, ob der Händler französische USt. schuldet und ob eine länderspezifische Ausnahme gilt.
Warum gibt es eine Prüfung beim Onboarding?
Ein Fiskalvertreter haftet gesamtschuldnerisch für die französische USt. des vertretenen Unternehmens. Deshalb müssen Tätigkeit, Dokumente und Transaktionsdaten vor der Annahme geprüft werden.
Sind die CA3-Erklärungen inbegriffen?
Ja. Das Paket zur Fiskalvertretung umfasst die laufenden französischen USt.-Erklärungen, die vom Auftrag abgedeckt sind.

Erfahren Sie genau, was Sie in Frankreich schulden.

Sagen Sie uns, was Sie verkaufen und wo. Wir bestätigen Ihre französischen USt.- und EPR-Pflichten und senden Ihnen ein Angebot, in der Regel innerhalb eines Werktags.

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