ERTVA, die französische Zusammenfassende Meldung
Die ERTVA (état récapitulatif TVA) ist die französische Zusammenfassende Meldung. Sie meldet die innergemeinschaftlichen Lieferungen an USt-registrierte Kunden in anderen EU-Ländern, damit die Behörden grenzüberschreitende Transaktionen abgleichen können.
Auf Anfrage
- Bepreist nach Anzahl der innergemeinschaftlichen Vorgänge und Positionen
- Fragen Sie uns nach einem Angebot
Preise verstehen sich zzgl. USt.
Angebot anfordernFür wen es relevant ist
- Händler mit innergemeinschaftlichen B2B-Warenlieferungen aus Frankreich.
- Unternehmen, die bestimmte innergemeinschaftliche Dienstleistungen an EU-registrierte Kunden erbringen.
- Händler, die eigene Waren zwischen Frankreich und anderen EU-Ländern bewegen.
- Steuerberater und Agenturen, die die innergemeinschaftliche Berichterstattung für Kunden verwalten.
Wie wir helfen
Wir bestätigen, ob die ERTVA gilt, erstellen die Meldung aus Ihren Verkaufsdaten und reichen sie ein. VAT EPR EXPERT FRANCE verfolgt jeden Zeitraum und jede Einreichung.
Was enthalten ist
- ERTVA-Vorbereitung und -Einreichung
- Meldekalender
- Prüfung der Kunden-USt-Nummern und innergemeinschaftlichen Lieferungen
- Abgleich mit Ihren USt.-Erklärungen
- Einreichungen in VAT EPR EXPERT FRANCE archiviert
Fragen
- Ist die ERTVA dasselbe wie eine USt.-Erklärung?
- Nein. Die CA3 meldet die USt., die Sie schulden; die ERTVA listet separat Ihre innergemeinschaftlichen Lieferungen auf.
- Deckt sie auch Dienstleistungen ab?
- Manchmal. Bestimmte innergemeinschaftliche B2B-Dienstleistungen sind meldepflichtig. Wir bestätigen dies für Ihren Fall.
- Ist das dasselbe wie EMEBI?
- Nein. Die ERTVA ist eine USt.-Aufstellung; die EMEBI ist eine separate statistische Erhebung.
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Erfahren Sie genau, was Sie in Frankreich schulden.
Sagen Sie uns, was Sie verkaufen und wo. Wir bestätigen Ihre französischen USt.- und EPR-Pflichten und senden Ihnen ein Angebot, in der Regel innerhalb eines Werktags.
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