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VAT EPR EXPERTFrance

Wechseln Sie Ihren französischen Fiskalvertreter

Ein Anbieterwechsel bedeutet in der Regel, Mandat, Erklärungshistorie und den Kontakt zum Finanzamt zu übertragen und dabei die bestehende französische USt.-Anmeldung zu behalten, sofern die juristische Einheit und die zugrunde liegende Tätigkeit unverändert sind. Eine saubere Übergabe schützt die Kontinuität der Einreichungen und legt offene Salden oder fehlende Erklärungen offen, bevor sie zum Problem werden.

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Preise verstehen sich zzgl. USt.

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Für wen es relevant ist

  • Händler aus Drittländern, die ihren akkreditierten französischen Fiskalvertreter wechseln.
  • EU-Händler, die ihre französischen USt.-Erklärungen zu einem neuen Anbieter verlagern.
  • Unternehmen mit fehlenden Erklärungen, unklaren USt.-Salden oder unvollständigen Übergabeunterlagen.
  • Marktplatz-Händler, die aktuelle Bescheinigungen und Einreichungsnachweise bei einem Anbieter bündeln wollen.
Preis
Im Einreichungspaket enthalten
Umfang
USt. & Steuern
Kanzlei
SAS, Bordeaux · SIREN 920 400 462
Zuletzt geprüft
2. August 2026

Wo die französischen Mehrwertsteuervorschriften einen Fiskalvertreter verlangen, muss dieser akkreditiert und in Frankreich ansässig sein.

Wie wir helfen

Wir prüfen die bestehende Anmeldung, gleichen die Einreichungssituation ab, koordinieren das Mandat und die Meldungen an die Behörden und übernehmen die nächste vereinbarte Erklärung. Die genaue Reihenfolge hängt vom bisherigen Anbieter, vom Finanzamt und davon ab, ob frühere Korrekturen nötig sind.

Was enthalten ist

  • Prüfung der bestehenden USt.-Anmeldung und des Einreichungsstatus
  • Checkliste der Übergabedokumente
  • Neues Mandat und Onboarding des Vertreters, wo erforderlich
  • Abstimmung mit dem Finanzamt und dem bisherigen Anbieter
  • Abgleich von USt.-Eröffnungssaldo und Einreichungskalender
  • Laufende CA3-Einreichung im gewählten Paket

Ein kontrollierter Weg von der Prüfung zum Nachweis

  1. Die aktuelle Lage prüfen

    Nummer, Rhythmus der Erklärungen, letzte Erklärung und offene Salden bestätigen.

  2. Den Übergabetermin planen

    Eine Lücke zwischen dem Umfang des ausscheidenden Vertreters und der ersten Erklärung im neuen Mandat vermeiden.

  3. Mandate und Vollmachtsunterlagen aktualisieren

    Die Dokumente koordinieren, die die DGFiP und der ausscheidende Dienstleister verlangen.

  4. Die erste Erklärung abstimmen

    Den richtigen USt.-Saldo vortragen und die Nachweise der Übergabe aufbewahren.

Unterlagen und Quelldaten

  • Französische USt.-Bescheinigung und aktuelle Angaben zum zuständigen Finanzamt
  • Mandat des ausscheidenden Vertreters oder Nachweis seiner Kündigung
  • Eingereichte CA3-Erklärungen und Zahlungshistorie
  • Offenes USt.-Guthaben, offene Schuld oder laufende Korrektur
  • Verkaufs-, Einkaufs- und Einfuhrdaten für den Zeitraum der Übergabe

Beispiel: der bisherige Dienstleister hat bis Juni eingereicht

Wir prüfen die CA3 für Juni und den Zahlungsnachweis dazu, vereinbaren den Übergang des Mandats, stimmen ein etwaiges vorgetragenes Guthaben ab und übernehmen die Verantwortung ab dem nächsten dokumentierten Zeitraum.

Amtliche Quellen

Prüfen Sie anhand dieser Primärquellen die geltende Regel und das Verfahren der Behörde für Ihren Sachverhalt.

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Häufige Fragen

Die Fragen, die uns zu diesem Service am häufigsten gestellt werden. Fehlt Ihre, fragen Sie uns.

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