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VAT EPR EXPERTFrance

Wechseln Sie Ihren französischen Fiskalvertreter

Ein Anbieterwechsel bedeutet in der Regel, Mandat, Erklärungshistorie und den Kontakt zum Finanzamt zu übertragen und dabei die bestehende französische USt.-Anmeldung zu behalten, sofern die juristische Einheit und die zugrunde liegende Tätigkeit unverändert sind. Eine saubere Übergabe schützt die Kontinuität der Einreichungen und legt offene Salden oder fehlende Erklärungen offen, bevor sie zum Problem werden.

Im Einreichungspaket enthalten
  • Prüfung des Wechsels und Übergabe-Checkliste
  • Aktualisierung des Vertretungsmandats, wo erforderlich
  • Einreichungskalender und Eröffnungssaldo eingerichtet

Preise verstehen sich zzgl. USt.

Angebot anfordern

VAT EPR EXPERT FRANCE ist eine französische SAS mit Sitz in Bordeaux, SIREN 920 400 462. Wo die französischen Mehrwertsteuervorschriften einen Fiskalvertreter verlangen, muss dieser akkreditiert und in Frankreich ansässig sein.

Für wen es relevant ist

  • Händler aus Drittländern, die ihren akkreditierten französischen Fiskalvertreter wechseln.
  • EU-Händler, die ihre französischen USt.-Erklärungen zu einem neuen Anbieter verlagern.
  • Unternehmen mit fehlenden Erklärungen, unklaren USt.-Salden oder unvollständigen Übergabeunterlagen.
  • Marktplatz-Händler, die aktuelle Bescheinigungen und Einreichungsnachweise bei einem Anbieter bündeln wollen.

Wie wir helfen

Wir prüfen die bestehende Anmeldung, gleichen die Einreichungssituation ab, koordinieren das Mandat und die Meldungen an die Behörden und übernehmen die nächste vereinbarte Erklärung. Die genaue Reihenfolge hängt vom bisherigen Anbieter, vom Finanzamt und davon ab, ob frühere Korrekturen nötig sind.

Was enthalten ist

  • Prüfung der bestehenden USt.-Anmeldung und des Einreichungsstatus
  • Checkliste der Übergabedokumente
  • Neues Mandat und Onboarding des Vertreters, wo erforderlich
  • Abstimmung mit dem Finanzamt und dem bisherigen Anbieter
  • Abgleich von USt.-Eröffnungssaldo und Einreichungskalender
  • Laufende CA3-Einreichung im gewählten Paket

Fragen

Behalte ich dieselbe französische USt-Nummer?
In der Regel ja, wenn dieselbe juristische Einheit dieselbe Anmeldung fortführt. Über die endgültige verwaltungstechnische Behandlung entscheidet das Finanzamt.
Brauche ich die Mitwirkung des bisherigen Anbieters?
Mit dessen Unterlagen geht eine vollständige Übergabe schneller, wir können die Situation bei Bedarf aber auch aus Finanzamtsnachweisen, Einreichungen und Transaktionsdaten rekonstruieren.
Können Sie versäumte oder fehlerhafte Erklärungen korrigieren?
Ja, nach einer abgegrenzten Prüfung der Zeiträume, der Quelldaten und der Situation beim Finanzamt.

Erfahren Sie genau, was Sie in Frankreich schulden.

Sagen Sie uns, was Sie verkaufen und wo. Wir bestätigen Ihre französischen USt.- und EPR-Pflichten und senden Ihnen ein Angebot, in der Regel innerhalb eines Werktags.

Interesse an einer Partnerschaft? Mit dem Partnerteam sprechen.