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VAT EPR EXPERTFrance

EPR-Bevollmächtigtenvertretung in Frankreich

Die französischen EPR-Vorschriften verlangen von Herstellern, die betroffene Produkte auf dem französischen Markt in Verkehr bringen, sich anzumelden, zu deklarieren und an die richtige Öko-Organisation beizutragen. Seit dem 10. Juli 2026 muss ein nicht in Frankreich ansässiges Unternehmen, das der französischen EPR unterliegt, per schriftlichem Mandat einen in Frankreich ansässigen mandataire (Bevollmächtigten) benennen. Die Pflicht wird produktbezogen beurteilt: Für Produkte, bei denen ein in Frankreich ansässiger Betreiber einer Online-Schnittstelle die EPR-Pflichten bereits übernimmt, gilt sie als erfüllt.

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Preise verstehen sich zzgl. USt. und ohne die Öko-Beiträge, die Sie an die Öko-Organisationen zahlen.

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Für wen es relevant ist

  • Nicht-französische Händler, die Produkte auf dem französischen Markt in Verkehr bringen.
  • E-Commerce-Händler aus Drittländern, die direkt an französische Verbraucher verkaufen.
  • EU-Händler ohne französische Niederlassung, aber mit französischen EPR-Pflichten.
  • Marktplätze, die von Händlern französische UINs verlangen.
  • Agenturen und 3PLs, die Händler mit französischer EPR-Exponierung betreuen.
Preis
Ab 99 € pro Kategorie / Jahr
Umfang
EPR
Kanzlei
SAS, Bordeaux · SIREN 920 400 462
Zuletzt geprüft
2. August 2026

Ein nicht in Frankreich ansässiger Hersteller, der der französischen EPR unterliegt, muss grundsätzlich einen in Frankreich ansässigen Bevollmächtigten (mandataire) benennen.

Wie wir helfen

Wir prüfen Ihre Produktströme, handeln als Ihr Bevollmächtigter und verwalten die Anmeldungen und Berichterstattung. VAT EPR EXPERT FRANCE zeigt Ihre Mandate, UINs, Erklärungen und Fristen.

Was enthalten ist

  • Prüfung des EPR-Anwendungsbereichs nach Produktkategorie
  • Mandat zur Bevollmächtigtenvertretung
  • Anmeldung bei den relevanten Öko-Organisationen
  • UINs eingeholt und nachverfolgt
  • Erklärungskalender eingerichtet
  • Unterstützung bei Marktplatz-Nachweisen

Ein kontrollierter Weg von der Prüfung zum Nachweis

  1. Alle betroffenen Ströme (filières) erfassen

    Die Herstellereinheit, die erfassten Produkte und die auf dem französischen Markt in Verkehr gebrachten Verpackungen bestimmen.

  2. Bestehende Anmeldungen prüfen

    UIN/IDU, Mitgliedschaften bei den Öko-Organisationen, Kontovollmachten und Erklärungshistorie kontrollieren.

  3. Das schriftliche Mandat unterzeichnen

    Die Pflichten festlegen, die der in Frankreich ansässige mandataire (Bevollmächtigte) übernimmt.

  4. Konten und Erklärungen in Einklang bringen

    Die operativen Vollmachten aktualisieren und das Mandat zusammen mit den Anmeldenachweisen aufbewahren.

Unterlagen und Quelldaten

  • Unterlagen zur Gesellschaft und zum Geschäftsführer des ausländischen Herstellers
  • Perimeter der Produkte und Verpackungen für den französischen Markt
  • Bereits bestehende Mitgliedschaften bei Öko-Organisationen (éco-organismes) und erhaltene UIN/IDU
  • Schriftliches Mandat, das die übernommenen EPR-Pflichten festlegt
  • Historie der Erklärungen und der Öko-Beiträge

Beispiel: Ein ausländischer Verkäufer hat bereits französische UIN/IDU

Diese Identifikatoren werden nicht automatisch aufgegeben. Wir prüfen Strom für Strom das Mandat, die Herstellereinheit, die Konten bei den Öko-Organisationen und die Erklärungsvollmachten und koordinieren anschließend nur die Änderungen, die die aktuelle rechtliche und operative Lage tatsächlich verlangt.

Häufige Fragen

Die Fragen, die uns zu diesem Service am häufigsten gestellt werden. Fehlt Ihre, fragen Sie uns.

Nein. USt. und EPR sind getrennte Regelungen mit unterschiedlichen Behörden und Einreichungen.

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Sagen Sie uns, was Sie verkaufen und wo. Wir prüfen Ihren französischen USt.- und EPR-Umfang und erläutern die passenden nächsten Schritte.

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