OSS-Anmeldung und vierteljährliche USt.-Einreichung
Mit dem OSS können berechtigte Händler innergemeinschaftliche B2C-Fernverkäufe über eine einzige vierteljährliche Erklärung melden, statt sich in jedem EU-Land anzumelden, in das sie verkaufen. Es gilt in der Regel, sobald Ihre EU-weiten grenzüberschreitenden B2C-Verkäufe den Schwellenwert von 10.000 € überschreiten.
Tarif wählen
- OSS-Anmeldung inklusive
- Vierteljährliche OSS-Erklärungen für das Jahr inklusive
Preise verstehen sich zzgl. USt.
Angebot anfordernFür wen es relevant ist
- EU-Händler mit B2C-Fernverkäufen an Verbraucher in anderen EU-Ländern.
- Händler über dem EU-weiten Fernverkaufs-Schwellenwert von 10.000 €.
- Händler auf mehreren Marktplätzen oder Webshops in der EU.
- Händler, die zusätzlich eine französische USt-Nummer für Lagerbestand oder lokale Vorgänge benötigen.
- Preis
- Ab 599 € / Jahr
- Umfang
- USt. & Steuern
- Kanzlei
- SAS, Bordeaux · SIREN 920 400 462
- Zuletzt geprüft
- 2. August 2026
Wo die französischen Mehrwertsteuervorschriften einen Fiskalvertreter verlangen, muss dieser akkreditiert und in Frankreich ansässig sein.
Wie wir helfen
Wir bestätigen, ob der OSS zu Ihrem Vorgang passt, melden Sie an und bereiten die vierteljährliche Erklärung vor und reichen sie ein. VAT EPR EXPERT FRANCE verfolgt die Frist, Ihre Verkaufsdaten und jede Einreichung.
Was enthalten ist
- Prüfung der OSS-Berechtigung
- OSS-Anmeldung
- Vierteljährliche OSS-Erklärung vorbereitet und eingereicht
- Länderweise USt.-Übersicht
- Prüfung der Verkaufskanal-Daten vor der Einreichung
- Einreichungen in VAT EPR EXPERT FRANCE archiviert
Ein kontrollierter Weg von der Prüfung zum Nachweis
Den Zugang zum OSS bestätigen
Die berechtigten grenzüberschreitenden B2C-Lieferungen von Inlandsumsätzen und anderen ausgeschlossenen Umsätzen trennen.
Im richtigen Mitgliedstaat registrieren
Den Weg der Identifizierung anhand der Niederlassung des Unternehmens und der anwendbaren Regelung bestimmen.
Den Quartalsdatensatz aufbereiten
Umsätze und Korrekturen nach Bestimmungsland und anwendbarem Steuersatz aggregieren.
Einreichen und abstimmen
Die OSS-Erklärung übermitteln und mit den lokalen USt.-Erklärungen und den Plattformberichten abgleichen.
Unterlagen und Quelldaten
- B2C-Umsätze nach Bestimmungsland und USt.-Satz
- Nachweise zum Ort des Kunden
- Retouren, Stornierungen und Gutschriften
- Angaben zur bestehenden OSS-Registrierung
- Abstimmung mit den nationalen USt.-Erklärungen
Beispiel: ein Shop verkauft an Verbraucher in mehreren EU-Ländern
Berechtigte Fernverkäufe lassen sich in einer OSS-Erklärung nach Bestimmungsland zusammenfassen. Warenbewegungen in Frankreich, Einfuhren und französische Inlandsumsätze behalten außerhalb dieser OSS-Berechnung ihre eigene Behandlung.
Amtliche Quellen
Prüfen Sie anhand dieser Primärquellen die geltende Regel und das Verfahren der Behörde für Ihren Sachverhalt.
Veröffentlicht Zuletzt geprüft
So fügt sich dieser Service in Ihre Abläufe ein
- USt. & EPR für E-Commerce-HändlerFranzösische USt., Fiskalvertretung, OSS und EPR für grenzüberschreitende E-Commerce-Händler auf Amazon, Cdiscount, Zalando, Shopify und mehr.
- USt. & EPR für SteuerberaterSteuerberater und Agenturen: Übergeben Sie uns die französischen USt.- und EPR-Abläufe Ihrer Kunden, per Empfehlung oder als Managed Service.
- USt. & EPR für Logistik und 3PL3PL- und Logistikdienstleister: Halten Sie die grenzüberschreitenden Händler, die Sie beliefern, mit französischer USt. und EPR konform.
Häufige Fragen
Die Fragen, die uns zu diesem Service am häufigsten gestellt werden. Fehlt Ihre, fragen Sie uns.
Nicht gefunden, was Sie suchen? Kontaktieren Sie uns
Erfahren Sie genau, was Sie in Frankreich schulden.
Sagen Sie uns, was Sie verkaufen und wo. Wir prüfen Ihren französischen USt.- und EPR-Umfang und erläutern die passenden nächsten Schritte.
Interesse an einer Partnerschaft? Mit dem Partnerteam sprechen.