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VAT EPR EXPERTFrance

OSS-Anmeldung und vierteljährliche USt.-Einreichung

Mit dem OSS können berechtigte Händler innergemeinschaftliche B2C-Fernverkäufe über eine einzige vierteljährliche Erklärung melden, statt sich in jedem EU-Land anzumelden, in das sie verkaufen. Es gilt in der Regel, sobald Ihre EU-weiten grenzüberschreitenden B2C-Verkäufe den Schwellenwert von 10.000 € überschreiten.

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Preise verstehen sich zzgl. USt.

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Für wen es relevant ist

  • EU-Händler mit B2C-Fernverkäufen an Verbraucher in anderen EU-Ländern.
  • Händler über dem EU-weiten Fernverkaufs-Schwellenwert von 10.000 €.
  • Händler auf mehreren Marktplätzen oder Webshops in der EU.
  • Händler, die zusätzlich eine französische USt-Nummer für Lagerbestand oder lokale Vorgänge benötigen.
Preis
Ab 599 € / Jahr
Umfang
USt. & Steuern
Kanzlei
SAS, Bordeaux · SIREN 920 400 462
Zuletzt geprüft
2. August 2026

Wo die französischen Mehrwertsteuervorschriften einen Fiskalvertreter verlangen, muss dieser akkreditiert und in Frankreich ansässig sein.

Wie wir helfen

Wir bestätigen, ob der OSS zu Ihrem Vorgang passt, melden Sie an und bereiten die vierteljährliche Erklärung vor und reichen sie ein. VAT EPR EXPERT FRANCE verfolgt die Frist, Ihre Verkaufsdaten und jede Einreichung.

Was enthalten ist

  • Prüfung der OSS-Berechtigung
  • OSS-Anmeldung
  • Vierteljährliche OSS-Erklärung vorbereitet und eingereicht
  • Länderweise USt.-Übersicht
  • Prüfung der Verkaufskanal-Daten vor der Einreichung
  • Einreichungen in VAT EPR EXPERT FRANCE archiviert

Ein kontrollierter Weg von der Prüfung zum Nachweis

  1. Den Zugang zum OSS bestätigen

    Die berechtigten grenzüberschreitenden B2C-Lieferungen von Inlandsumsätzen und anderen ausgeschlossenen Umsätzen trennen.

  2. Im richtigen Mitgliedstaat registrieren

    Den Weg der Identifizierung anhand der Niederlassung des Unternehmens und der anwendbaren Regelung bestimmen.

  3. Den Quartalsdatensatz aufbereiten

    Umsätze und Korrekturen nach Bestimmungsland und anwendbarem Steuersatz aggregieren.

  4. Einreichen und abstimmen

    Die OSS-Erklärung übermitteln und mit den lokalen USt.-Erklärungen und den Plattformberichten abgleichen.

Unterlagen und Quelldaten

  • B2C-Umsätze nach Bestimmungsland und USt.-Satz
  • Nachweise zum Ort des Kunden
  • Retouren, Stornierungen und Gutschriften
  • Angaben zur bestehenden OSS-Registrierung
  • Abstimmung mit den nationalen USt.-Erklärungen

Beispiel: ein Shop verkauft an Verbraucher in mehreren EU-Ländern

Berechtigte Fernverkäufe lassen sich in einer OSS-Erklärung nach Bestimmungsland zusammenfassen. Warenbewegungen in Frankreich, Einfuhren und französische Inlandsumsätze behalten außerhalb dieser OSS-Berechnung ihre eigene Behandlung.

Amtliche Quellen

Prüfen Sie anhand dieser Primärquellen die geltende Regel und das Verfahren der Behörde für Ihren Sachverhalt.

Veröffentlicht Zuletzt geprüft

Häufige Fragen

Die Fragen, die uns zu diesem Service am häufigsten gestellt werden. Fehlt Ihre, fragen Sie uns.

Nicht immer. Wenn Sie Lagerbestand halten oder lokale steuerpflichtige Verkäufe in Frankreich tätigen, benötigen Sie möglicherweise weiterhin eine französische USt-Nummer.

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Sagen Sie uns, was Sie verkaufen und wo. Wir prüfen Ihren französischen USt.- und EPR-Umfang und erläutern die passenden nächsten Schritte.

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