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VAT EPR EXPERTFrance

Französische USt.-Anmeldung

Mit einer französischen USt-Nummer können Sie französische USt. berechnen und erstatten und Ihre Einreichungspflichten erfüllen. Händler aus Drittländern benötigen in der Regel einen Fiskalvertreter, um eine zu halten; EU-Händler können sich direkt anmelden. Wir übernehmen die Anmeldung und handeln, wo erforderlich, als Ihr Vertreter.

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Preise verstehen sich zzgl. USt.

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Für wen es relevant ist

  • Händler aus Drittländern, die in Frankreich steuerpflichtige Verkäufe tätigen.
  • EU-Händler, die eine französische Nummer für Lagerbestand, Importe oder lokale steuerpflichtige Verkäufe benötigen.
  • Händler, die französische Lager, 3PL- oder Fulfillment-Zentren nutzen.
  • Händler, die von einem Marktplatz blockiert werden, der eine französische USt-Nummer verlangt.
  • Steuerberater und Agenturen, die französische USt. für ihre Kunden verwalten.
Preis
Ab €49 / Monat
Umfang
USt. & Steuern
Kanzlei
SAS, Bordeaux · SIREN 920 400 462
Zuletzt geprüft
2. August 2026

Wo die französischen Mehrwertsteuervorschriften einen Fiskalvertreter verlangen, muss dieser akkreditiert und in Frankreich ansässig sein.

Wie wir helfen

Wir bereiten Ihre Anmeldeunterlagen vor und reichen sie ein, handeln wo erforderlich als Ihr eingetragener Fiskalvertreter und steuern den Prozess mit dem Finanzamt von Anfang bis Ende. Ihre Nummer, Ihre Bescheinigung und Ihr Einreichungskalender leben alle in VAT EPR EXPERT FRANCE.

Was enthalten ist

  • Französische USt.-Anmeldeunterlagen vorbereitet und eingereicht
  • Fiskalvertretung für berechtigte Händler aus Drittländern
  • Korrespondenz mit dem Finanzamt während des Onboardings übernommen
  • Übernahme einer bestehenden französischen USt.-Einrichtung von Ihrem aktuellen Anbieter
  • Einreichungskalender und Pflichten eingerichtet
  • Bescheinigung, Dokumente und Fristen in VAT EPR EXPERT FRANCE nachverfolgt

Ein kontrollierter Weg von der Prüfung zum Nachweis

  1. Die Umsätze abgrenzen

    Klären, warum französische USt. anfällt und welcher Rechtsträger sich registrieren lassen muss.

  2. Die Unterlagen für das Finanzamt vorbereiten

    Nachweise zu Gesellschaft, Tätigkeit und Vertretung in der Form zusammenstellen, die das Finanzamt erwartet.

  3. Einreichen und Rückfragen beantworten

    Den Registrierungsantrag einreichen und die ergänzenden Anfragen bearbeiten, bis die Behörde entscheidet.

  4. Den Erklärungskalender eröffnen

    Bescheinigung, Datum des Wirksamwerdens und die ersten CA3-Pflichten festhalten.

Unterlagen und Quelldaten

  • Aktueller Handelsregisterauszug und Satzung
  • Ausweisdokument und Vertretungsnachweis der Geschäftsführung
  • Nachweise zu Verkäufen, Lagerbeständen, Logistik und Importflüssen in Frankreich
  • Bestehende französische USt.-Bescheinigung oder EORI-Nachweis, sofern vorhanden
  • Unterzeichnetes Mandat, wenn die Fiskalvertretung vorgeschrieben ist

Beispiel: Ware gelangt in ein Amazon-Logistikzentrum in Frankreich

Die USt.-Position im Heimatland ersetzt die französische Prüfung nicht. Wir erfassen die Warenbewegungen, die Einfuhren und die Inlandslieferungen, registrieren den richtigen Rechtsträger und verbinden die erste französische Erklärung mit den Berichten des Marktplatzes.

Amtliche Quellen

Prüfen Sie anhand dieser Primärquellen die geltende Regel und das Verfahren der Behörde für Ihren Sachverhalt.

Veröffentlicht Zuletzt geprüft

Häufige Fragen

Die Fragen, die uns zu diesem Service am häufigsten gestellt werden. Fehlt Ihre, fragen Sie uns.

In der Regel nein. EU-Händler können sich grundsätzlich direkt anmelden, aber die Einreichungen müssen dennoch korrekt erfolgen.

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Sagen Sie uns, was Sie verkaufen und wo. Wir prüfen Ihren französischen USt.- und EPR-Umfang und erläutern die passenden nächsten Schritte.

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