Unterstützung bei französischen USt.-Prüfungen und gegenüber den Steuerbehörden
Eine französische USt.-Prüfung kann Rechnungen, Buchhaltungsbücher, Importdokumente, Marktplatz-Exporte und eine Erläuterung Ihrer USt.-Behandlung verlangen. Die Qualität der Nachweise zählt ebenso wie der Betrag.
Auf Anfrage
- Je Fall individuell bemessen
- Fragen Sie uns nach einem Angebot
Preise verstehen sich zzgl. USt.
Angebot anfordernFür wen es relevant ist
- Händler, die von der französischen Steuerbehörde kontaktiert wurden.
- Unternehmen mit USt.-Guthaben, Erstattungen oder einer unregelmäßigen Einreichungshistorie.
- Händler aus Drittländern, die wir für die französische USt. vertreten.
- Händler, die gebeten werden, Importe, Lagerbewegungen oder USt.-Sätze zu begründen.
Wie wir helfen
Wir prüfen die Anforderung, sammeln die Nachweise und bereiten klare Antworten vor. Wo wir Ihr Fiskalvertreter sind, koordinieren wir die Antwort und bewahren den Prüfpfad in VAT EPR EXPERT FRANCE auf.
Was enthalten ist
- Prüfung der Anforderung der Steuerbehörde
- Dokumenten-Checkliste und Nachweissammlung
- Abstimmung von USt.-Erklärung und Transaktionen
- Antwortentwürfe an die DGFiP
- Korrekturmeldungen, wo erforderlich
- Prüfakte in VAT EPR EXPERT FRANCE gespeichert
Fragen
- Können Sie das Ergebnis garantieren?
- Nein. Wir können die Akte ordnungsgemäß vorbereiten und verteidigen, aber kein Berater kann die Position der Behörde garantieren.
- Können Sie helfen, wenn Sie die ursprünglichen Erklärungen nicht eingereicht haben?
- Ja, vorbehaltlich des Dokumentenzugangs und einer Fallprüfung.
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Erfahren Sie genau, was Sie in Frankreich schulden.
Sagen Sie uns, was Sie verkaufen und wo. Wir bestätigen Ihre französischen USt.- und EPR-Pflichten und senden Ihnen ein Angebot, in der Regel innerhalb eines Werktags.
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