EU-USt.-Nummernprüfer
Prüfen Sie jede EU-USt-IdNr. in Echtzeit gegen die VIES-Datenbank der Europäischen Kommission, mit eingetragenem Namen und eingetragener Anschrift, sofern der Mitgliedstaat sie offenlegt.
Quelle: VIES der Europäischen Kommission, in Echtzeit gegen die Datenbank des Mitgliedstaats abgefragt. Bewahren Sie die Konsultationsnummer als Nachweis Ihrer Prüfung auf; sie allein belegt nicht für jeden steuerlichen Zweck den Status Ihres Kunden.
Mehrere auf einmal prüfen
Laden Sie die Vorlage herunter, tragen Sie einen Eintrag pro Zeile ein und laden Sie die Datei hoch, um bis zu 500 auf einmal zu prüfen. Ihre Datei wird in Ihrem Browser gelesen; nur die einzelnen Werte werden nacheinander an die offizielle Datenbank gesendet.
Ihre Datei bleibt im Browser. Einzelne Suchwerte werden über unsere API an die amtlichen Register übermittelt; die Datei selbst wird nicht hochgeladen.
Was eine EU-USt-IdNr. ist und was eine VIES-Prüfung tatsächlich belegt
Eine EU-USt-IdNr. ist die Identifikationsnummer, die die Steuerverwaltung eines Mitgliedstaats einem dort umsatzsteuerlich registrierten Unternehmen zuteilt. Sie trägt ein Länderpräfix aus zwei Buchstaben, gefolgt von einer nationalen Nummer, deren Länge und Zeichen von Land zu Land verschieden sind. In Frankreich ist das FR, ein Schlüssel aus zwei Zeichen (clé informatique), dann die neunstellige SIREN des Unternehmens, ausgestellt vom zuständigen Unternehmensfinanzamt (service des impôts des entreprises) bei der umsatzsteuerlichen Registrierung. Zwei Präfixe führen regelmäßig in die Irre: Griechenland ist EL und nicht GR, und XI deckt seit dem Brexit Nordirland für Waren ab.
VIES ist der Ort, an dem die Nummer geprüft wird, und es lohnt sich zu wissen, was VIES ist. Die Europäische Kommission sagt es ausdrücklich: Es ist eine Suchmaschine und keine Datenbank, denn die Daten werden erst im Moment der Abfrage aus den nationalen Umsatzsteuerdatenbanken abgerufen. Eine Prüfung ist daher eine live an den Mitgliedstaat gestellte Frage, und sie kennt drei mögliche Antworten und nicht zwei: gültig, nicht gültig, oder der Dienst des Mitgliedstaats ist nicht verfügbar. Der eingetragene Name und die eingetragene Anschrift kommen nur zurück, wenn dieser Mitgliedstaat sie offenlegt, und mehrere tun das nicht.
Die vollständige Erklärung lesen
Der Grund zu prüfen ist, dass diese Nummer keine Formalie ist. Seit dem 1. Januar 2020, im Anschluss an die Richtlinie (EU) 2018/1910 des Rates zur Änderung von Artikel 138 der Mehrwertsteuersystemrichtlinie, ist die gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Erwerbers in einem anderen Mitgliedstaat eine materielle Voraussetzung für die Steuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Warenlieferung. Behandeln Sie einen B2B-Verkauf gegen eine Nummer als steuerfrei, die sich später als nicht gültig erweist, kann die nie in Rechnung gestellte Umsatzsteuer bei Ihnen festgesetzt werden. „Nicht gültig“ hat auch eine banale Ursache, die man ausschließen sollte: Eine Registrierung, die im Inland besteht, aber nie für innergemeinschaftliche Umsätze freigeschaltet wurde, erscheint in VIES überhaupt nicht.
Die VIES-Seite der Kommission ist kostenlos und prüft eine Nummer. Diese Seite fragt denselben Dienst ab, die Einzelprüfung ist also dieselbe Prüfung. Hinzu kommen das Volumen und die Ehrlichkeit gegenüber Fehlern. Laden Sie eine CSV- oder Excel-Datei mit höchstens 500 Nummern hoch und laden Sie eine Datei herunter, die für jede Zeile den Status, den offengelegten Namen, die offengelegte Anschrift und das Prüfdatum trägt. „Nicht verfügbar“ bleibt ein eigener Status und wird nie in „nicht gültig“ eingeschmolzen, sodass eine Störung bei einem Mitgliedstaat Ihnen keinen Stapel falscher Negativbefunde beschert, auf den Sie dann reagieren. Die Datei wird in Ihrem Browser gelesen; gesendet werden nur die Nummern selbst.
Eine gültige Antwort sagt, dass die Nummer in diesem Moment gültig war. Sie sagt nicht, dass die Person, die sie Ihnen nennt, auch ihr Inhaber ist, und sie klärt den Status Ihres Kunden nicht für jeden steuerlichen Zweck. Bewahren Sie das Ergebnis mit seinem Datum als Nachweis der durchgeführten Prüfung auf, und prüfen Sie vor jedem Zeitraum erneut, statt nur einmal zu Beginn der Geschäftsbeziehung.
Häufige Fragen
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