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VAT EPR EXPERTFrance

Unterstützung beim Präventions- und Öko-Design-Plan

Jeder Hersteller, der einer französischen EPR-Kategorie unterliegt, muss über einen Präventions- und Öko-Design-Plan verfügen, der darauf abzielt, den Einsatz nicht erneuerbarer Ressourcen zu verringern, den Anteil recycelter Materialien zu erhöhen und die Recyclingfähigkeit zu verbessern. Der Plan kann individuell erstellt werden oder mehreren Herstellern gemeinsam sein, und er wird alle fünf Jahre überarbeitet.

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Preise verstehen sich zzgl. USt. und ohne die Öko-Beiträge, die Sie an die Öko-Organisationen zahlen.

Angebot anfordern

Für wen es relevant ist

  • Hersteller, die einen eigenen Plan einreichen müssen und sich nicht auf einen gemeinsamen stützen können.
  • Händler, die von einer Öko-Organisation um Präventions- oder Öko-Design-Informationen gebeten werden.
  • Unternehmen mit Verpackungs- oder Produktdesign-Verpflichtungen.
  • Agenturen, die die französische EPR für mehrere Marken verwalten.
Preis
Auf Anfrage
Umfang
EPR
Kanzlei
SAS, Bordeaux · SIREN 920 400 462
Zuletzt geprüft
2. August 2026

Ein nicht in Frankreich ansässiger Hersteller, der der französischen EPR unterliegt, muss grundsätzlich einen in Frankreich ansässigen Bevollmächtigten (mandataire) benennen.

Wie wir helfen

Wir verwandeln Ihre Produkt-, Verpackungs- und Beschaffungsinformationen in einen klaren Plan. VAT EPR EXPERT FRANCE speichert den Plan, seine Nachweise und die Überprüfungsdaten.

Was enthalten ist

  • Prüfung der PPE-Pflicht
  • Produkt- und Verpackungs-Checkliste
  • Entwurf des Präventions- und Öko-Design-Plans
  • Maßnahmenliste und Nachweiszuordnung
  • Verfolgung des Überprüfungszyklus
  • Enddokument in VAT EPR EXPERT FRANCE gespeichert

Ein kontrollierter Weg von der Prüfung zum Nachweis

  1. Die Ausgangslage festhalten

    Die aktuellen Produkte, die Verpackungen und die bereits geleistete Präventionsarbeit dokumentieren.

  2. Messbare Maßnahmen auswählen

    Realistische Maßnahmen zur Reduktion, zur Wiederverwendung, zur Recyclingfähigkeit oder zur Materialsubstitution festlegen.

  3. Den Plan erstellen und validieren

    Jeder Verpflichtung vor der Übermittlung einen Nachweis, einen Verantwortlichen und ein Datum zuordnen.

  4. Nachweise zum Fortschritt aufbewahren

    Die Entscheidungen und die Umsetzungsnachweise für die nächste Überarbeitung verfügbar halten.

Unterlagen und Quelldaten

  • Aktuelles Produkt- und Verpackungsportfolio
  • Angaben zu Materialien, Gewichten und Recyclingfähigkeit
  • Bereits laufende Präventions- oder Neugestaltungsmaßnahmen
  • Ziele, Verantwortliche und Umsetzungstermine
  • Früherer Plan und Nachweise zum Fortschritt, soweit vorhanden

Beispiel: Paketverpackung reduzieren, ohne Transportschäden zu verursachen

Der Plan kann die aktuellen Polster- und Kartonformate einem gemessenen Reduktionsziel gegenüberstellen, dabei die Anforderungen an den Produktschutz wahren und festhalten, wie der Fortschritt belegt werden soll.

Amtliche Quellen

Prüfen Sie anhand dieser Primärquellen die geltende Regel und das Verfahren der Behörde für Ihren Sachverhalt.

Veröffentlicht Zuletzt geprüft

Häufige Fragen

Die Fragen, die uns zu diesem Service am häufigsten gestellt werden. Fehlt Ihre, fragen Sie uns.

Die Pflicht gilt für jeden Hersteller, der einer französischen EPR-Kategorie unterliegt, ohne Umsatz- oder Mengenschwelle. Unterschiedlich ist nur, wie sie erfüllt wird: In manchen filières erstellt die Öko-Organisation einen für ihre Mitglieder gemeinsamen Plan, in anderen reicht jeder Hersteller seinen eigenen ein. Wir bestätigen, was für Sie gilt.

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