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VAT EPR EXPERTFrance

Französische USt.-Erklärungen, für Sie eingereicht

Die CA3 ist die französische periodische USt.-Erklärung. Sie deklariert die USt., die Sie schulden, die USt., die Sie abziehen können, und ein etwaiges Guthaben. Sie wird in der Regel monatlich eingereicht.

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Preise verstehen sich zzgl. USt.

Angebot anfordern

Für wen es relevant ist

  • Händler mit einer aktiven französischen USt-Nummer.
  • Unternehmen mit steuerpflichtigen Verkäufen, Importen oder innergemeinschaftlichen Bewegungen mit Bezug zu Frankreich.
  • Händler aus Drittländern, die wir für die französische USt. vertreten.
  • EU-Händler, die in Frankreich direkt angemeldet sind.
  • Händler, die eine saubere USt.-Berichterstattung für Marktplätze oder Erstattungen benötigen.
Preis
Ab 399 € / Jahr
Umfang
USt. & Steuern
Kanzlei
SAS, Bordeaux · SIREN 920 400 462
Zuletzt geprüft
2. August 2026

Wo die französischen Mehrwertsteuervorschriften einen Fiskalvertreter verlangen, muss dieser akkreditiert und in Frankreich ansässig sein.

Wie wir helfen

Wir bereiten Ihre CA3-Erklärungen aus Ihren Verkaufs-, Import- und Buchhaltungsdaten vor und reichen sie ein. VAT EPR EXPERT FRANCE zeigt Ihren Einreichungsstatus, Fristen, fehlende Dokumente und Ihre vollständige Erklärungshistorie.

Was enthalten ist

  • ERTVA bei Bedarf ohne Zusatzkosten enthalten
  • CA3-Erklärungen vorbereitet und eingereicht
  • Monatlicher Einreichungskalender
  • Geschuldete USt. und USt.-Guthaben berechnet
  • Einfuhr-USt., abziehbare USt. und Verkaufs-USt. geprüft
  • Prüfung auf fehlende Daten vor der Einreichung
  • Einreichungen in VAT EPR EXPERT FRANCE archiviert

Ein kontrollierter Weg von der Prüfung zum Nachweis

  1. Sammeln und prüfen

    Zeitraum, Währungen, Rechtsträger und Vollständigkeit der Quelldateien kontrollieren.

  2. Die USt. abstimmen

    Steuerpflichtige Umsätze, Korrekturen, abziehbare USt. und Einfuhrbuchungen voneinander trennen.

  3. Die CA3 erstellen und prüfen

    Die Erklärung berechnen, die Annahmen dokumentieren und wesentliche Abweichungen klären.

  4. Einreichen und Nachweise archivieren

    Die Erklärung übermitteln und Einreichungsbestätigung sowie Zahlungsstand aufbewahren.

Unterlagen und Quelldaten

  • Verkaufs- und Erstattungsberichte je Vertriebskanal
  • Eingangsrechnungen als Nachweis der abziehbaren französischen USt.
  • Nachweise zur Einfuhrumsatzsteuer und Zolldokumente
  • Daten zu innergemeinschaftlichen Versendungen und Eingängen
  • Frühere CA3-Erklärungen und der aktuelle Saldo des Steuerkontos

Fallbeispiel: Verkäufe, Retouren und Einfuhrumsatzsteuer in einem Monat

Ein Händler hat französische Marktplatzumsätze, Kundenerstattungen und Einfuhrumsatzsteuer, die auf Zolldokumenten ausgewiesen ist. Die CA3 muss diese drei Elemente zusammenführen, statt einfach einen Steuersatz auf den Bruttoumsatz anzuwenden. Fehlende Einfuhrnachweise werden benannt, bevor abziehbare USt. geltend gemacht wird.

Amtliche Quellen

Prüfen Sie anhand dieser Primärquellen die geltende Regel und das Verfahren der Behörde für Ihren Sachverhalt.

Veröffentlicht Zuletzt geprüft

Häufige Fragen

Die Fragen, die uns zu diesem Service am häufigsten gestellt werden. Fehlt Ihre, fragen Sie uns.

Ja, wenn für den Zeitraum eine Nullmeldung erforderlich ist.

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Sagen Sie uns, was Sie verkaufen und wo. Wir prüfen Ihren französischen USt.- und EPR-Umfang und erläutern die passenden nächsten Schritte.

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