Französische EPR-Anmeldung für Textilien, Haushaltswäsche und Schuhe
Der französische EPR-Strom TLC (textiles d'habillement, linge de maison, chaussures: Bekleidungstextilien, Haushaltswäsche, Schuhe) erfasst neue Bekleidungstextilien, Haushaltswäsche und Schuhe, die die Kriterien erfüllen und auf dem französischen Markt in Verkehr gebracht werden. Die genaue Refashion-Nomenklatur ist entscheidend, denn Produktfunktion, Material, vorgesehener Nutzer und Spezialanwendungen können einen Grenzfall in einen anderen Strom oder aus dem TLC-Strom heraus verschieben.
- Unterstützung bei Refashion-Anmeldung und UIN/IDU
- Vorbereitung der Jahreserklärung und Nachweisverfolgung
- Abgrenzungsprüfung des Katalogs bei gemischten Sortimenten
Preise verstehen sich zzgl. USt. und ohne die Öko-Beiträge, die Sie an die Öko-Organisationen zahlen.
Angebot anfordernVAT EPR EXPERT FRANCE ist eine französische SAS mit Sitz in Bordeaux, SIREN 920 400 462. Ein nicht in Frankreich ansässiger Hersteller, der der französischen EPR unterliegt, muss grundsätzlich einen in Frankreich ansässigen Bevollmächtigten (mandataire) benennen. Zuletzt geprüft am .
Für wen es relevant ist
- Modemarken und Hersteller, die betroffene Produkte in Frankreich liefern.
- Importeure, Eigenmarken-Distributoren und ausländische E-Commerce-Händler.
- Marktplätze und Drittanbieter, die eine eigene französische TLC-UIN/IDU benötigen.
- Unternehmen, die frühere französische Textilverkäufe regularisieren oder eine neue Produktreihe hinzufügen.
Wie wir helfen
Wir prüfen den Katalog gegen den aktuellen TLC-Perimeter, bestätigen die Herstellereinheit, führen die Onboarding- und Vertragsschritte bei Refashion durch, unterstützen den Erklärungs- und Öko-Beitragsprozess und bewahren UIN/IDU und Nachweise auf. Produkte, die eine gesonderte Analyse brauchen, kennzeichnen wir, statt jeden Textilartikel in dieselbe Kategorie zu zwingen.
Was enthalten ist
- Prüfung von TLC-Katalog und Nomenklatur
- Prüfung der Herstellereinheit und des Tätigkeitsbeginns
- Unterstützung bei Refashion-Anmeldung und Vertrag
- UIN/IDU eingeholt und der Einheit zugeordnet
- Daten-Checkliste und Kalender für die Jahreserklärung
- Anmelde-, Erklärungs- und Marktplatznachweise in VAT EPR EXPERT FRANCE gespeichert
Unterlagen und Quelldaten
- Unterlagen zur Gesellschaft, Marke und Nachweise zur Herstellerrolle
- Datum des Tätigkeitsbeginns in Frankreich und Vertriebskanäle
- Katalog, zugeordnet zur geltenden Refashion-Nomenklatur
- Auf dem französischen Markt in Verkehr gebrachte Einheiten je Produktcode
- Frühere Refashion-Verträge, Erklärungen oder UIN/IDU, soweit vorhanden
Ein kontrollierter Weg von der Prüfung zum Nachweis
- 1
Den TLC-Perimeter prüfen
Erfasste Bekleidung, Haushaltswäsche und Schuhe von Spezial- und Berufsprodukten sowie von Produkten trennen, die einem anderen Strom (filière) zuzuordnen sind.
- 2
Hersteller und Historie bestätigen
Die Marke, das Import- oder Direktverkaufsmodell und das Datum des Tätigkeitsbeginns der Einheit zuordnen, die sich anmelden muss.
- 3
Das Refashion-Onboarding durchführen
Die Anmeldung, den Vertrag und die gegebenenfalls erforderliche Regularisierung für die Vergangenheit vorbereiten.
- 4
Erklären und die UIN/IDU aufbewahren
Die Einheiten der geltenden Nomenklatur zuordnen, die Jahreserklärung unterstützen und den Identifikator sowie die Nachweise über die Öko-Beiträge archivieren.
Beispiel: Ein Online-Sortiment verbindet Bekleidung und Wohnaccessoires
Hemden, gewöhnliche Schuhe und erfasste Bettwäsche können unter TLC fallen, während dekorative Einrichtungstextilien oder Produkte mit integrierter Elektronik einem anderen Strom folgen können. Der Katalog wird getrennt, bevor die Refashion-Erklärung vorbereitet wird.
Amtliche Quellen
Veröffentlicht: Zuletzt geprüft:
Prüfen Sie anhand dieser Primärquellen die geltende Regel und das Verfahren der Behörde für Ihren Sachverhalt.
Fragen
- Welche Produkte fallen in den französischen TLC-Strom?
- Die Kernfamilien sind neue Bekleidungstextilien, Haushaltswäsche und Schuhe. Die geltende Refashion-Nomenklatur und die Produktangaben entscheiden über Grenzfälle und Ausschlüsse.
- Sind ausländische Onlinehändler betroffen?
- Ja, ein ausländischer Händler kann der Hersteller sein, wenn er betroffene Produkte auf dem französischen Markt in Verkehr bringt, auch über einen Marktplatz. Die Einheit und der Vertriebsweg müssen dennoch geprüft werden.
- Können Sie frühere Jahre regularisieren?
- Refashion bietet ein Regularisierungsverfahren für frühere Aktivitäten. Welche Zeiträume und Daten erforderlich sind, hängen vom Beginn der Tätigkeit und von der bisherigen Compliance-Historie des Herstellers ab.
Erfahren Sie genau, was Sie in Frankreich schulden.
Sagen Sie uns, was Sie verkaufen und wo. Wir bestätigen Ihre französischen USt.- und EPR-Pflichten und senden Ihnen ein Angebot, in der Regel innerhalb eines Werktags.
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