Kurze Antwort
Die DGFiP nennt für einen vom SIEE bearbeiteten USt.-Registrierungsantrag eine durchschnittliche Bearbeitungszeit von etwa einem Monat. Eine vollständige Akte kann schneller bearbeitet werden; fehlende Unterlagen oder Rückfragen verlängern die verstrichene Zeit. Der Monat ist keine gesetzliche Garantie und darf nicht einfach ab Projektbeginn gerechnet werden: Unterlagenvorbereitung und Validierung über den Guichet unique liegen vor oder außerhalb der Steuerprüfung. Bei einem Unternehmen außerhalb der EU mit Fiskalvertreter kann zudem dessen örtliches SIE statt des SIEE zuständig sein. Überwachen Sie Portal und angegebene E-Mail-Adresse, beantworten Sie Nachbesserungen sofort und verwenden Sie das per E-Mail übermittelte Begrüßungsschreiben mit USt-IdNr. und Erklärungspflichten als Annahmenachweis.
Dauer der französischen USt.-Registrierung: den Richtwert richtig nutzen
Die aktuelle SIEE-FAQ der DGFiP nennt für die Bearbeitung eines USt.-Registrierungsantrags durchschnittlich etwa einen Monat. Auf derselben Seite steht, dass eine Kontaktaufnahme während der normalen Bearbeitung nicht erforderlich ist, dass der Dienst benötigte Zusatzinformationen per E-Mail anfordert und dass eine bei Eingang vollständige Akte schneller bearbeitet werden kann. Daraus folgt weder eine Höchstfrist noch ein garantiertes Ausgabedatum.
Der Richtwert ist außerdem dienstbezogen. Laut Hauptseite zur Registrierung werden Unternehmen aus der EU und aus bestimmten gelisteten Drittstaaten üblicherweise vom SIEE betreut. Ein außerhalb der EU und außerhalb dieser Liste ansässiges Unternehmen bestellt grundsätzlich einen zugelassenen Fiskalvertreter; zuständig ist dann dessen örtliches SIE. Der SIEE-Durchschnitt darf nicht als Zusage für jeden Weg und jedes Amt ausgegeben werden.
Verwenden Sie den Monat erst für die Kapazitätsplanung, wenn Registrierungsweg und verwertbare Einreichung feststehen. Unser vollständiger Leitfaden zur französischen USt.-Registrierung behandelt die Transaktionsauslöser, Gesellschaftsunterlagen und Vertretungswege, die vorher zu klären sind.
| Zeitraum | Vom Richtwert erfasst? | Behandlung in der Planung |
|---|---|---|
| Beschaffung von Unternehmens- und Transaktionsnachweisen | Nein. Diese Phase liegt vor einer für die Behörde verwertbaren Akte. | Internen Verantwortlichen und Vollständigkeitsdatum festlegen; nicht als Behördenzeit ausgeben. |
| Einreichung und Weiterleitung über den Guichet unique | Die SIEE-FAQ nimmt diese Phase nicht ausdrücklich in ihren Steuerprüfungsdurchschnitt auf. | Portalstatus und jede Nachbesserungsaufforderung separat verfolgen. |
| Prüfung des USt.-Antrags durch den SIEE | Ja. Die DGFiP nennt im Durchschnitt etwa einen Monat, nicht als Höchstfrist. | Nur für eine vollständige SIEE-Akte verwenden und den Einreichungsnachweis aufbewahren. |
| Örtliches SIE des Vertreters oder anderes zuständiges Amt | Die SIEE-Fristenseite erklärt den Richtwert nicht für gleichwertig. | Weg bestätigen und den SIEE-Durchschnitt nicht als Amtszusage zitieren. |
Eine belastbare Schätzung zeigt Vorbereitung, Portalvalidierung, Steuerprüfung und Einrichtung nach der Registrierung getrennt. Eine Gesamtdauer verrät nicht, wo die Akte tatsächlich blockiert ist.
Sechs Registrierungsphasen statt einer unklaren Wartezeit verfolgen
Die Aussage „vor drei Wochen eingereicht“ reicht zur Steuerung eines Starts nicht aus. Gemeint sein kann ein gespeicherter Entwurf, eine unterschriebene Formalität, der Eingang bei einem Prüfer oder eine beim Finanzamt vollständige Akte. Erfassen Sie den Nachweis jeder Übergabe, damit die verstrichene Zeit dem richtigen Verantwortlichen zugeordnet wird.
| Phase | Verantwortlich | Abschlussnachweis |
|---|---|---|
| 1. Umfang bestätigt | Unternehmen und USt.-Berater. | Benannte Rechtseinheit, erste französische Transaktion, Lager-/Einfuhrweg und Registrierungsgrund. |
| 2. Akte vollständig | Unternehmen, Zeichnungsberechtigter und beauftragter Dienstleister. | Abgestimmte Register-, Satzungs-, Steuer-, Übersetzungs-, Vollmachts- und Transaktionsnachweise. |
| 3. Formalität eingereicht | Bevollmächtigter Anmelder oder Vertreter. | Unterschriebene Einreichung, Referenz, Portalzusammenfassung und Zeitstempel. |
| 4. Validierung läuft | Prüfer des Guichet unique und zuständige Behörde. | Portalstatus je Prüfer und keine offene Nachbesserungsaktion. |
| 5. Steuerprüfung abgeschlossen | SIEE oder zuständiges örtliches SIE. | Annahme-E-Mail und Begrüßungsschreiben mit französischer USt-IdNr. und Pflichten. |
| 6. Deklarationssystem aktiv | Unternehmen und Deklarationsdienstleister. | Geprüfte Kennungen, Steuerkonto-Zugang, erste Periode, Zahlungsweg und Verantwortungskalender. |
Aktenmängel, die vermeidbare Registrierungsverzögerungen erzeugen
Die DGFiP verlangt den Handelsregisternachweis, Satzungsunterlagen mit der erforderlichen französischen Übersetzung, bei Einzelunternehmen einen Identitätsnachweis und bei Beauftragung eine unterschriebene Vollmacht. Für EU-Antragsteller nennt die SIEE-FAQ zusätzlich einen Heimat-USt.-Nachweis, soweit ein gültiger VIES-Eintrag nicht die vorgesehene Alternative bildet. Sie warnt, dass die Registrierung verweigert wird, wenn der vorgeschriebene Satz nicht vorliegt.
Vollständigkeit ist mehr als die Zahl der Dateien. Firma, Sitz, Unternehmensnummer, Zeichnungsberechtigter und französische Tätigkeit müssen in Antrag und Anlagen übereinstimmen. Prüfen Sie vor der Einreichung mit unserem Entscheidungsbaum zur französischen USt-IdNr., ob die beschriebene Transaktion eine lokale Nummer tatsächlich begründet.
| Mangel | Warum er blockiert | Kontrolle vor Einreichung |
|---|---|---|
| Firma oder Anschrift weicht zwischen Unterlagen ab | Die Behörde kann die genaue Rechtsperson für die Nummer nicht sicher bestimmen. | Register, Satzung, Steuer- und Banknachweis sowie Vollmacht abstimmen; dokumentierte Änderung einmal erklären. |
| Französische Übersetzung fehlt oder ist ungeeignet | Die vorgeschriebenen Unternehmensangaben können nicht im erforderlichen Format geprüft werden. | Klären, ob für Unterlage und Staat eine freie oder beeidigte Übersetzung gilt. |
| Kein verwertbarer Steuerbeleg des Sitzstaats | Die Unternehmereigenschaft des Antragstellers bleibt unbelegt. | Erforderliche Bescheinigung vorlegen oder, soweit zulässig, aktuelle Gültigkeit der EU-Nummer in VIES prüfen. |
| Französische Tätigkeit nur als „Onlinehandel“ beschrieben | Lagerinhaber, Einführer, Leistungsort und erster steuerbarer Vorgang bleiben offen. | Datierten Transaktionsplan mit Marketplace-, Lager-, Vertrags-, Rechnungs- oder Zollnachweisen beifügen. |
| Falsches Amt, falscher Bevollmächtigter oder Vertreterweg | Sitzstaat und Bestellung bestimmen, wer handeln darf und welches Amt zuständig ist. | Weg vor Unterschrift einordnen und aktuelle Drittstaatenliste prüfen. |
| Vollmacht fehlt, ist nicht exklusiv oder falsch unterzeichnet | Die benannte Person darf möglicherweise weder einreichen noch die amtliche Antwort empfangen. | Aktuelle französische Anforderungen anwenden und Zeichnungsbefugnis beider Parteien belegen. |
Eine Nachbesserungsaufforderung ist noch keine Ablehnung
Der Guichet unique unterscheidet zwischen laufender Validierung, ausstehender Nachbesserung und abgelehnter Formalität. Verlangt ein Prüfer Korrekturen oder weitere Nachweise, wird seine Validierungsfrist ausgesetzt. Der Anmelder muss den Vorgang ändern, die verlangten Unterlagen ergänzen und die gesamte Anmeldung erneut unterzeichnen. Ohne Handlung innerhalb von 15 Tagen wird die Formalität laut Portal automatisch abgelehnt.
Eine Ablehnung hat eine andere Wirkung: Aus dieser Erklärung erfolgt kein neuer Registereintrag. Das Portal nennt zwei allgemeine Wege, einen Rechtsbehelf innerhalb der geltenden Frist oder eine neue Formalität. Entscheidend sind Ablehnungsgrund und Bescheid. Reichen Sie nicht blind neu ein, bevor geklärt ist, ob ein fehlender Nachweis, eine widersprüchliche Transaktion, der falsche Weg oder eine materielle Ablehnung vorliegt.
| Status | Bedeutung | Sofortmaßnahme |
|---|---|---|
| En cours de validation | Die unterschriebene Formalität wird geprüft und kann derzeit nicht geändert werden. | Prüferstatus und angegebenes Postfach überwachen; Antwortverantwortlichen verfügbar halten. |
| En attente de régularisation | Ein Prüfer hält die Formalität für unvollständig oder korrekturbedürftig; seine Frist ist ausgesetzt. | Genaue Aufforderung lesen, alle betroffenen Felder und Anlagen korrigieren und fristgerecht neu unterschreiben. |
| Validée (et archivée) | Die Formalität ist auf Portalebene beendet und im Dashboard archiviert. | Zusammenfassung sichern und Steuerannahme sowie Begrüßungsschreiben getrennt prüfen. |
| Rejetée | Aus dieser Anmeldung entsteht kein neuer Registereintrag. | Bescheid sichern, Grund und Frist feststellen und korrigierte Neuanmeldung oder angegebenen Rechtsbehelf wählen. |
Die 15-Tage-Regel des Portals betrifft Untätigkeit bei ausstehender Nachbesserung. Maßgeblich bleibt die konkrete Mitteilung, wenn sie eine genauere Anforderung oder Frist nennt.
Bei der französischen USt.-Registrierung nachfassen, ohne zu duplizieren
Für die normale SIEE-Bearbeitung erklärt die DGFiP ausdrücklich, dass eine Kontaktaufnahme unnötig ist und benötigte Zusatzinformationen per E-Mail angefordert werden. Ein sinnvolles Nachfassen beginnt deshalb mit Überwachung, nicht mit wiederholten Nachrichten. Prüfen Sie Dashboard, angegebene E-Mail-Adresse des Unternehmens oder Bevollmächtigten, Spamordner und jede Mitteilung, bevor Sie von fehlender Behördenreaktion ausgehen.
Ist der veröffentlichte Durchschnitt deutlich überschritten, ohne dass eine Anfrage oder Entscheidung vorliegt, empfiehlt VAT EPR EXPERT FRANCE operativ eine einzige präzise Statusanfrage an das zuständige Amt. Nennen Sie Rechtseinheit, Referenz, Datum der unterschriebenen Einreichung, Portalstatus und die eine offene Frage. Eröffnen Sie nicht nur für eine neue Referenz eine zweite Anmeldung; Dubletten erschweren die Chronologie.
| Situation | Empfohlene Reaktion | Aufzubewahrender Nachweis |
|---|---|---|
| Normale SIEE-Bearbeitung, keine Anfrage | Überwachen statt nachfassen; laut DGFiP ist Kontakt während der normalen Bearbeitung unnötig. | Portalstatus, Postfachkontrollen, Einreichungsübersicht und internes Protokoll. |
| E-Mail der Behörde verlangt Informationen | Die genaue Anfrage vollständig in einer kontrollierten Antwort mit Originalreferenz beantworten. | Anfrage, finale Anlagen, Antwortzeitpunkt und Versandnachweis. |
| Portal wartet auf Nachbesserung | Sofort im Portal handeln, vollständige Anmeldung korrigieren und erneut unterschreiben. | Mitteilung, korrigierte Zusammenfassung, Anlagen und Signaturbestätigung. |
| Etwa ein Monat beim SIEE deutlich überschritten | Nach Portal- und Postfachprüfung eine präzise Anfrage senden; der Monat bleibt Durchschnitt, kein Verstoßdatum. | Chronologie und Kopie der auf die ursprüngliche Einreichung bezogenen Anfrage. |
| Förmliche Ablehnung erhalten | Normales Nachfassen beenden und Grund, Korrekturweg sowie genannte Rechtsbehelfsfrist prüfen. | Bescheid, Mitteilung, Originalakte, Mängelanalyse und freigegebener nächster Schritt. |
Kein Startdatum versprechen, das der Registrierungsweg nicht tragen kann
Die SIEE-FAQ erklärt, dass die Registrierung aus technischen Gründen nicht vorab abgeschlossen werden kann und erst ab dem Datum steuerpflichtiger französischer Umsätze möglich ist. Für die Planung ist daher zu trennen: Nachweise und Weg sollten vor dem Start vorbereitet werden, aber die endgültige Nummer kann nicht zwingend vor dem zugrunde liegenden Transaktionsdatum zugesagt werden.
Erfolgen Lagerbewegung, Einfuhr oder steuerpflichtiger Umsatz vor Eingang des Begrüßungsschreibens, ist der Vorgang zum tatsächlichen Pflichtdatum zu erfassen. Die spätere Nummer beseitigt das frühere Ereignis nicht. Vorübergehend können Rechnungs-, Zoll-, Marketplace- und Erklärungskontrollen sowie Erklärungen für den bestätigten Wirkungszeitraum erforderlich sein. Unser Leitfaden zur französischen CA3 für ausländische Unternehmen erklärt die anschließende Meldesteuerung.
Legen Sie für Lager oder Einfuhr eine geschäftliche Go-/No-Go-Entscheidung getrennt von der Registrierungsschätzung fest. Sie muss zeigen, was ohne Nummer nicht funktionieren kann, welche Nachweise vorab gesammelt werden können und wer für Vorgänge während der Bearbeitung verantwortlich ist.
Vorbereitung ist früh möglich, eine frühe Ausgabe aber nicht versprechbar
Stimmen Sie Gesellschaftsunterlagen, Übersetzung, Vollmacht und französische Transaktionsnachweise vor dem ersten steuerbaren Datum ab. Reichen Sie auf dem richtigen Weg ein, sobald zulässig, und steuern Sie den tatsächlichen Wirkungszeitraum anhand der Behördennachweise statt einer Vertriebsschätzung.
Beispiel: Der Ein-Monats-Durchschnitt beginnt nicht mit dem Projektstart
Ein ausländischer Verkäufer plant, eigene Ware in ein französisches Fulfilment-Zentrum zu bringen. Das Vertriebsteam eröffnet das Projekt, doch der Registerauszug enthält eine alte Adresse, die Satzung ist noch nicht übersetzt und der Lagervertrag bestätigt nicht, welche Rechtseinheit die Ware besitzt. Dieses Datum als Beginn der Behördenfrist auszugeben wäre irreführend.
Das Team korrigiert zunächst die Unternehmensakte, dokumentiert die Lagerbewegung, bestätigt den Antragstellerweg und holt die befugte Unterschrift ein. Die sinnvolle Behördenchronologie beginnt mit der unterschriebenen Einreichung und erfasst danach jede Portal- oder Finanzamtsanfrage. Das ist ein Planungsbeispiel, kein Kundenergebnis und keine zugesagte Zeitspanne.
| Meilenstein | Was er belegt | Was er nicht belegt |
|---|---|---|
| Geschäftsprojekt eröffnet | Das Unternehmen hat einen Zielvorgang und internen Sponsor. | Keine vollständige Behördenakte ist damit belegt. |
| Nachweisakte abgestimmt | Rechtseinheit, Übersetzung, Vollmacht und Transaktion sind zur Endprüfung bereit. | Keine unterzeichnete oder empfangene Formalität ist damit belegt. |
| Unterschriebene Einreichung erfasst | Referenz und Behördenchronologie sind nachweisbar. | Eine spätere Nachbesserungsaufforderung ist nicht ausgeschlossen. |
| Nachbesserung beantwortet und neu unterschrieben | Die verlangte Korrektur ist wieder in der Validierung. | Der veröffentlichte Durchschnitt wird dadurch nicht zu einer neuen Festfrist. |
| Begrüßungsschreiben eingegangen | USt-IdNr. und Erklärungspflichten wurden nach Annahme mitgeteilt. | Steuerzugang, Zahlungen und erste Erklärung sind nicht automatisch eingerichtet. |
Das Begrüßungsschreiben als Übergabe an die Deklarationspflicht behandeln
Nach Angaben der DGFiP werden nach Bearbeitung und Annahme die französische USt-IdNr. und Erklärungspflichten per E-Mail in einem Begrüßungsschreiben versandt. Die Nachricht geht an das Unternehmen oder ausschließlich an den bestellten Bevollmächtigten. Scheint keine Antwort angekommen zu sein, empfiehlt die Behörde ausdrücklich die Prüfung des Spamordners.
Prüfen Sie bei Eingang genaue Firma, SIREN, französische USt-IdNr., zuständiges Amt, Wirkungsumfang und Erklärungsrhythmus. Archivieren Sie das Schreiben zusammen mit Einreichung und Korrespondenz. Richten Sie anschließend Steuerkonto, Übermittlungsweg und Zahlung ein und gleichen Sie die Vorgänge ab dem ersten französischen Pflichtdatum ab, nicht erst ab Entdeckung der E-Mail.
Weichen Nummer oder Schreiben von der eingereichten Einheit oder Tätigkeit ab, klären Sie dies vor Übernahme in Zoll, Rechnungen und Marketplaces. Kontaktiert die Behörde das Unternehmen später zu einer früheren Periode, nutzen Sie das strukturierte Verfahren in unserem Leitfaden zu DGFiP-Kontakten und französischen USt.-Prüfungen.
- Ein Register für Zieldatum, Aktenvollständigkeit, Einreichung, Anfragen, Antworten und Annahme führen.
- Portalvalidierung, Steuerannahme und Aktivierung des professionellen Steuerkontos trennen.
- Je nach Vollmachtsweg Postfach des Unternehmens und des Bevollmächtigten prüfen.
- Ersten Erklärungskalender aus den bestätigten Tätigkeits- und Pflichtdaten erstellen.
- Jede an die Behörde gesandte Fassung für spätere beweisgestützte Antworten aufbewahren.
Official sources
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- DGFiP: durchschnittliche Bearbeitungszeit einer SIEE-USt.-Registrierung
- DGFiP: Registrierungswege und Unterlagen für ausländische Unternehmen
- DGFiP: SIEE-Formular, Nachweise und Beschränkung der Vorabregistrierung
- DGFiP: Begrüßungsschreiben und Mitteilung der angenommenen Registrierung
- Guichet unique: Status für Verfolgung, Nachbesserung und Ablehnung
- DGFiP: zuständiger SIEE und Erstattungsdienst für ausländische Unternehmen