Französische USt.-Anmeldung für Amazon-Händler
Amazon-Händler benötigen möglicherweise eine französische USt-Nummer, wenn sie Lagerbestand in Frankreich halten, Waren über Frankreich importieren oder dort andere steuerpflichtige Lieferungen ausführen. Wir bilden zuerst den tatsächlichen Warenfluss ab, melden dann die richtige juristische Einheit an und verbinden die daraus folgenden Einreichungspflichten mit Ihren Marktplatzdaten.
Tarif wählen
- ERTVA bei Bedarf ohne Zusatzkosten enthalten
- Französische USt.-Anmeldung vorbereitet und eingereicht
- 12 Monate CA3-Erklärungen vorbereitet und eingereicht
- Geschuldete USt., abziehbare USt. und Guthaben berechnet
- Alles nachverfolgt in VAT EPR EXPERT FRANCE
Für Unternehmen außerhalb der EU mit französischen USt-Pflichten grundsätzlich erforderlich. Wir prüfen, ob eine Ausnahme gilt.
Preise verstehen sich zzgl. USt.
Angebot anfordernFür wen es relevant ist
- FBA-Händler, die Lagerbestand in Frankreich lagern oder über Frankreich bewegen.
- FBM-Händler, deren französische Verkäufe oder Importmodell eine lokale USt.-Pflicht auslösen.
- Händler aus Drittländern, die einen akkreditierten französischen Fiskalvertreter benötigen.
- Bestehende Händler, deren Angebote oder Auszahlungen wegen fehlender USt.-Nachweise blockiert sind.
- Preis
- Ab €49 / Monat
- Umfang
- USt. & Steuern
- Kanzlei
- SAS, Bordeaux · SIREN 920 400 462
- Zuletzt geprüft
- 2. August 2026
Wo die französischen Mehrwertsteuervorschriften einen Fiskalvertreter verlangen, muss dieser akkreditiert und in Frankreich ansässig sein.
Wie wir helfen
Wir prüfen Ihre Amazon-Einheiten, Ihre Fulfillment-Länder und Ihren Importweg, bereiten die französischen Anmeldeunterlagen vor, ergänzen die Fiskalvertretung, wo sie gesetzlich erforderlich ist, und richten den CA3-Einreichungskalender ein. Ihre Bescheinigung, Ihre Fristen und Ihre Einreichungen bleiben in VAT EPR EXPERT FRANCE sichtbar.
Was enthalten ist
- Prüfung der USt.-Pflichten aus Amazon FBA und FBM
- Französische USt.-Anmeldeunterlagen vorbereitet und eingereicht
- Fiskalvertretung, wo erforderlich
- EORI-Anmeldung inklusive, wenn Frankreich das richtige Anmeldeland ist
- Bescheinigung und Nachweispaket für den Marktplatz
- 12 Monate laufende Vorbereitung und Einreichung der CA3-Erklärungen
Ein kontrollierter Weg von der Prüfung zum Nachweis
FBA, FBM und Importe kartieren
Französische Warenbewegungen, Inlandslieferungen und Einfuhrvorgänge identifizieren.
Antragsteller und Vertreter bestätigen
Den Amazon-Verkäufer-Rechtsträger der umsatzsteuerlichen Registrierung zuordnen und feststellen, ob eine Fiskalvertretung erforderlich ist.
Das französische Dossier einreichen
Die Anmeldeunterlagen vorbereiten und die Rückfragen des Finanzamts beantworten.
Amazon-Daten mit der CA3-Einreichung verbinden
Den ersten Erklärungszeitraum und den laufenden Prozess für die Marktplatzdaten festlegen.
Unterlagen und Quelldaten
- Angaben zum Rechtsträger und zum Amazon-Verkäuferkonto
- FBA-Bestandsberichte und Berichte zu den Fulfillment-Ländern
- Importweg und Zollnachweise
- Registrierungsunterlagen der Gesellschaft und der Geschäftsführung
- Bestehende EU-USt.- und EORI-Nummern
Beispiel: Pan-European FBA bringt Lagerbestand nach Frankreich
Die französischen Bestands- und Transaktionsberichte werden vor der Anmeldung geprüft. Nach Erteilung der Nummer wird der erste CA3-Zeitraum mit den Amazon-Berichten und den Einfuhrnachweisen abgestimmt und nicht als getrennte Onboarding-Aufgabe behandelt.
Amtliche Quellen
Prüfen Sie anhand dieser Primärquellen die geltende Regel und das Verfahren der Behörde für Ihren Sachverhalt.
Veröffentlicht Zuletzt geprüft
So fügt sich dieser Service in Ihre Abläufe ein
- Marktplatz-USt. und USt-RegistrierungEin Marktplatz, der die USt. auf Ihre Verkäufe zahlt, ersetzt Ihre eigene USt-Registrierung nicht. Was Lager, Einfuhren und Verbringungen auslösen, Land für Land.
- Fiktiver Lieferer: Marktplatz-USt.EU-Marktplätze gelten bei erfassten Verkäufen von Nicht-EU-Händlern als fiktiver Lieferer. Was heute gilt, was sich 2027 ändert und warum Händler weiter USt-Nummern brauchen.
- Fiskalvertreter: befreite LänderKein französischer Fiskalvertreter nötig bei Ansässigkeit in der EU oder in einem von 42 gelisteten Ländern. Beide Listen und die Fallstricke, die bleiben.
- Französische USt.-Erklärungen (CA3)Monatliche französische CA3-USt.-Erklärungen, vorbereitet und eingereicht für E-Commerce-Händler, die in Frankreich für die USt. registriert sind.
Häufige Fragen
Die Fragen, die uns zu diesem Service am häufigsten gestellt werden. Fehlt Ihre, fragen Sie uns.
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Sagen Sie uns, was Sie verkaufen und wo. Wir prüfen Ihren französischen USt.- und EPR-Umfang und erläutern die passenden nächsten Schritte.
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