Französische USt.-Anmeldung für Amazon-Händler
Amazon-Händler benötigen möglicherweise eine französische USt-Nummer, wenn sie Lagerbestand in Frankreich halten, Waren über Frankreich importieren oder dort andere steuerpflichtige Lieferungen ausführen. Wir bilden zuerst den tatsächlichen Warenfluss ab, melden dann die richtige juristische Einheit an und verbinden die daraus folgenden Einreichungspflichten mit Ihren Marktplatzdaten.
- Französische USt.-Anmeldung vorbereitet und eingereicht
- EORI-Anmeldung inklusive
- Übernahme einer bestehenden französischen USt.-Einrichtung
- Nummer, Bescheinigung und Fristen in VAT EPR EXPERT FRANCE
Preise verstehen sich zzgl. USt.
Angebot anfordernVAT EPR EXPERT FRANCE ist eine französische SAS mit Sitz in Bordeaux, SIREN 920 400 462. Wo die französischen Mehrwertsteuervorschriften einen Fiskalvertreter verlangen, muss dieser akkreditiert und in Frankreich ansässig sein. Zuletzt geprüft am .
Für wen es relevant ist
- FBA-Händler, die Lagerbestand in Frankreich lagern oder über Frankreich bewegen.
- FBM-Händler, deren französische Verkäufe oder Importmodell eine lokale USt.-Pflicht auslösen.
- Händler aus Drittländern, die einen akkreditierten französischen Fiskalvertreter benötigen.
- Bestehende Händler, deren Angebote oder Auszahlungen wegen fehlender USt.-Nachweise blockiert sind.
Wie wir helfen
Wir prüfen Ihre Amazon-Einheiten, Ihre Fulfillment-Länder und Ihren Importweg, bereiten die französischen Anmeldeunterlagen vor, ergänzen die Fiskalvertretung, wo sie gesetzlich erforderlich ist, und richten den CA3-Einreichungskalender ein. Ihre Bescheinigung, Ihre Fristen und Ihre Einreichungen bleiben in VAT EPR EXPERT FRANCE sichtbar.
Was enthalten ist
- Prüfung der USt.-Pflichten aus Amazon FBA und FBM
- Französische USt.-Anmeldeunterlagen vorbereitet und eingereicht
- Fiskalvertretung, wo erforderlich
- EORI-Anmeldung inklusive, wenn Frankreich das richtige Anmeldeland ist
- Bescheinigung und Nachweispaket für den Marktplatz
- Optional: laufende Vorbereitung und Einreichung der CA3-Erklärungen
Unterlagen und Quelldaten
- Angaben zum Rechtsträger und zum Amazon-Verkäuferkonto
- FBA-Bestandsberichte und Berichte zu den Fulfillment-Ländern
- Importweg und Zollnachweise
- Registrierungsunterlagen der Gesellschaft und der Geschäftsführung
- Bestehende EU-USt.- und EORI-Nummern
Ein kontrollierter Weg von der Prüfung zum Nachweis
- 1
FBA, FBM und Importe kartieren
Französische Warenbewegungen, Inlandslieferungen und Einfuhrvorgänge identifizieren.
- 2
Antragsteller und Vertreter bestätigen
Den Amazon-Verkäufer-Rechtsträger der umsatzsteuerlichen Registrierung zuordnen und feststellen, ob eine Fiskalvertretung erforderlich ist.
- 3
Das französische Dossier einreichen
Die Anmeldeunterlagen vorbereiten und die Rückfragen des Finanzamts beantworten.
- 4
Amazon-Daten mit der CA3-Einreichung verbinden
Den ersten Erklärungszeitraum und den laufenden Prozess für die Marktplatzdaten festlegen.
Beispiel: Pan-European FBA bringt Lagerbestand nach Frankreich
Die französischen Bestands- und Transaktionsberichte werden vor der Anmeldung geprüft. Nach Erteilung der Nummer wird der erste CA3-Zeitraum mit den Amazon-Berichten und den Einfuhrnachweisen abgestimmt und nicht als getrennte Onboarding-Aufgabe behandelt.
Amtliche Quellen
Veröffentlicht: Zuletzt geprüft:
Prüfen Sie anhand dieser Primärquellen die geltende Regel und das Verfahren der Behörde für Ihren Sachverhalt.
Fragen
- Erfordert die Nutzung von Amazon FBA automatisch eine französische USt.-Anmeldung?
- Lagerbestand in Frankreich löst in der Regel eine französische USt.-Pflicht aus, die richtige Antwort hängt aber von der Einheit, den Warenbewegungen und den Transaktionen ab. Wir bestätigen den Warenfluss vor der Einreichung.
- Können Sie meine Amazon-Transaktionsberichte für die CA3-Erklärungen verwenden?
- Ja. Wir gleichen die relevanten Marktplatz- und Importdaten ab und weisen vor jeder Erklärung auf Lücken hin.
- Brauchen Amazon-Händler aus Drittländern einen Fiskalvertreter?
- Viele brauchen einen. Die Pflicht gilt, wenn der Händler französische USt. schuldet oder französische Erklärungspflichten hat. Sie entfällt für Unternehmen, die in einem Land der Liste im Anhang des französischen Erlasses vom 15. Mai 2013 ansässig sind, sowie für eine kleine Zahl von Umsätzen, etwa Lieferungen unter einem zollrechtlichen Nichterhebungsverfahren. Wir prüfen Ihre Situation, statt sie vorauszusetzen.
Erfahren Sie genau, was Sie in Frankreich schulden.
Sagen Sie uns, was Sie verkaufen und wo. Wir bestätigen Ihre französischen USt.- und EPR-Pflichten und senden Ihnen ein Angebot, in der Regel innerhalb eines Werktags.
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