Kurze Antwort
Die SIREN ist die dauerhafte neunstellige Kennung einer rechtlichen Einheit. Die SIRET ist eine 14-stellige Betriebsstättenkennung aus SIREN und fünfstelliger NIC; ein Unternehmen kann daher mehrere SIRET haben. Eine französische USt.-Nummer besteht aus 13 Zeichen: FR, einem zweistelligen Prüfschlüssel und der neunstelligen SIREN. VIES ist der Validierungsdienst der Europäischen Kommission, der die zuständige nationale Datenbank nach dem aktuellen innergemeinschaftlichen USt.-Status fragt. Richtiges Format, gültige SIREN oder aktive SIRET belegen die USt.-Aktivierung nicht. Zuerst ist die rechtliche Einheit abzugleichen, danach die exakte USt.-Nummer in VIES zu prüfen und das datierte Ergebnis aufzubewahren.
Französische USt.-Nummer, SIREN, SIRET und VIES im Überblick
Die Kennungen beantworten unterschiedliche Fragen. Entscheidend ist nicht, welche Nummer amtlich aussieht, sondern ob die rechtliche Person, eine physische oder administrative Betriebsstätte oder der USt.-Status identifiziert werden soll. Ein System kann zu Recht mehrere Nummern verlangen, weil es mehrere Ebenen prüft.
Die DGFiP bezeichnet SIREN als eindeutige Unternehmenskennung, SIRET als Betriebsstättenkennung und die innergemeinschaftliche USt.-Nummer als individuelle Steuerkennung des Finanzamts. Die Europäische Kommission definiert VIES als elektronisches Validierungssystem. VIES liefert daher einen Status und ersetzt keine Kennung.
| Begriff | Identifiziert | Französisches Format | Zuständige Stelle |
|---|---|---|---|
| SIREN | Eine im Sirene-Verzeichnis erfasste rechtliche Einheit. | 9 Ziffern. | INSEE verwaltet Sirene und vergibt die Kennung im zuständigen Registrierungsverfahren. |
| SIRET | Eine Betriebsstätte dieser rechtlichen Einheit. | 14 Ziffern: 9-stellige SIREN plus 5-stellige NIC. | INSEE über den Betriebsstättendatensatz in Sirene. |
| Französische USt.-Nummer | Die individuelle französische USt.-Identifikation der rechtlichen Einheit. | 13 Zeichen: FR, 2-stelliger Schlüssel und 9-stellige SIREN. | DGFiP über das zuständige Unternehmensfinanzamt. |
| VIES | Keine neue Einheit: VIES prüft eine USt.-Nummer in der nationalen Datenbank. | Validierungsantwort statt französischer Kennung. | EU-Kommissionsoberfläche mit Verbindung zu nationalen Systemen. |
| RCS-Angabe | Eintragung im Handelsregister, soweit anwendbar. | RCS, Registerstadt und SIREN. | Handelsgerichtsregister und das von INPI geführte nationale Register. |
Die USt.-Nummer enthält die SIREN, ist aber nicht dieselbe Kennung. Mehrere SIRET können dieselbe SIREN enthalten und dennoch verschiedene Betriebsstätten bezeichnen.
SIREN identifiziert die rechtliche Einheit, nicht den USt.-Status
INSEE definiert die SIREN als neunstellige Kennung jeder rechtlichen Einheit. Die ersten acht Ziffern codieren keine Unternehmensmerkmale, die neunte ist eine Prüfziffer. Die Nummer wird einmal vergeben und nach dem Untergang der juristischen Person nicht erneut verwendet. Sie ist der stabile Schlüssel zwischen Gesellschafts-, Steuer- und Verwaltungsdaten.
Eine SIREN beweist weder eine aktive USt.-Registrierung noch eine feste Niederlassung in Frankreich oder die Inhaberschaft eines Marktplatzkontos. Ausländische Unternehmen mit französischer Tätigkeit können in Sirene erfasst werden, und das SIEE-Formular nutzt die französische Tätigkeit zur SIREN-Vergabe. Aus der administrativen Kennung allein darf keine USt.-Niederlassung abgeleitet werden.
Verwenden Sie Firmenname und SIREN als Hauptschlüssel der Gesellschaftsakte. Ordnen Sie relevante SIRET, USt.-Nummer, Behördenkorrespondenz und Marktplatzkonten getrennt darunter ein. Unser SIREN- und SIRET-Prüfer bestätigt den öffentlichen Einheits- und Betriebsstättendatensatz vor der USt.-Prüfung.
| Ereignis | SIREN-Behandlung | Erforderliche Kontrolle |
|---|---|---|
| Sitz oder Betriebsstätte zieht um | Die rechtliche Einheit behält regelmäßig die SIREN; die betroffene SIRET ändert sich. | Änderung anmelden und alte Betriebsstättenbelege ersetzen. |
| Zweites Lager oder Zweigniederlassung eröffnet | Die SIREN bleibt, für die weitere Betriebsstätte entsteht eine weitere SIRET. | Neue Betriebsstätte derselben Einheit zuordnen, ohne die erste SIRET zu überschreiben. |
| Handelsname oder Tätigkeit ändert sich | Dieselbe rechtliche Einheit behält nach den erforderlichen Formalitäten grundsätzlich die SIREN. | Öffentlichen Datensatz und Belege auf aktualisierte Angaben prüfen. |
| Neue Konzerngesellschaft wird Verkäuferin | Eine andere juristische Person benötigt bei französischer Registrierung eine eigene SIREN. | USt.-Nummer und Nachweise der Schwestergesellschaft nicht wiederverwenden. |
| Rechtliche Person wird aufgelöst | Ihre SIREN geht nicht auf einen Rechtsnachfolger über. | Steuer-, Betriebsstätten- und Plattformdaten zu den richtigen Stichtagen schließen oder ändern. |
SIRET bezeichnet eine Betriebsstätte innerhalb der SIREN
INSEE definiert die SIRET als 14-stellige Betriebsstättenkennung. Die ersten neun Ziffern sind die SIREN der rechtlichen Einheit. Die letzten fünf bilden die NIC aus vierstelliger Ordnungsnummer und Prüfziffer. Ein Unternehmen mit Hauptsitz und zwei Standorten kann somit eine SIREN und drei SIRET besitzen.
Die SIRET folgt dem Betriebsstättendatensatz und ändert sich bei einer Adressänderung, während der SIREN-Teil gleich bleibt. Eine alte SIRET kann daher formal richtig sein und dennoch eine geschlossene oder verlegte Betriebsstätte bezeichnen. Prüfen Sie Status und Adresse, nicht nur die Länge.
Bei einem nicht in Frankreich niedergelassenen ausländischen Unternehmen beweist eine französische administrative Betriebsstättenkennung keine feste USt.-Niederlassung. Diese Beurteilung richtet sich nach tatsächlichen Mitteln und Tätigkeiten, nicht nach den letzten fünf Ziffern.
| Datensatz oder Ereignis | Abzugleichende Kennung | Typischer Fehler |
|---|---|---|
| Stammsatz der rechtlichen Einheit | Zuerst SIREN, darunter alle aktuellen SIRET. | Hauptsitz-SIRET in jedem System als Unternehmensidentität behandeln. |
| Rechnung ausstellende Betriebsstätte | SIRET der auf der Rechnung genannten Betriebsstätte, zusammen mit Rechtsträger und USt.-Nummer. | Geschlossenen Standort oder andere Zweigstelle nur wegen gleicher erster neun Ziffern verwenden. |
| Lager oder Betriebsstandort | SIRET dieses Ortes, wenn er als Betriebsstätte registriert ist. | SIRET des Logistikers dem warenbesitzenden Verkäufer zuschreiben. |
| Adressänderung | Neu erteilte SIRET und ihr aktueller Status. | Frühere SIRET in Marktplatz-, Lohn- oder Rechnungssystemen weiterführen. |
| USt.-Validierung | Französische USt.-Nummer statt 14-stelliger SIRET. | SIRET in VIES einfügen oder FR vor alle 14 Ziffern setzen. |
Format und Gültigkeit der französischen USt.-Nummer trennen
DGFiP und BOFiP beschreiben die französische innergemeinschaftliche USt.-Nummer als 13 Zeichen: FR, einen zweistelligen Computerschlüssel und die neunstellige SIREN. Im Schema FR KK 123456789 steht KK für den Steuerschlüssel und 123456789 für die SIREN. Die 14-stellige SIRET wird nicht an FR angehängt.
Das Finanzamt vergibt die USt.-Nummer. Ein rechnerisch plausibler Schlüssel, ein Fund in einem kommerziellen Verzeichnis oder die richtige Zeichenzahl belegen keine Aktivierung. Nach BOFiP ist die Kennung national, eindeutig, unveränderlich und prüfbar. Validierung ist daher ein eigener Kontrollschritt.
Gleichen Sie die Nummer mit dem Registrierungs- oder Begrüßungsschreiben und der SIREN ab. Prüfen Sie anschließend den exakten Wert im offiziellen VIES-Dienst oder mit unserem USt.-Nummernprüfer. Stammdaten sollten den Wert ohne Leerzeichen bewahren.
| Bestandteil | Länge | Bedeutung | Kein Nachweis für |
|---|---|---|---|
| FR | 2 Buchstaben. | Frankreich hat die USt.-Kennung erteilt. | Rechtliche Niederlassung oder Gründung des Inhabers in Frankreich. |
| Computerschlüssel | 2 Ziffern im französischen Standardformat. | Schlüssel zur Bildung der französischen Steuerkennung. | Aktuelle Aktivierung oder Anspruch auf eine bestimmte USt.-Behandlung. |
| SIREN-Teil | 9 Ziffern. | Verbindet die USt.-Kennung mit der französischen Identität der rechtlichen Einheit. | Zugehörigkeit einer bestimmten SIRET oder eines Marktplatzkontos. |
| Vollständige Nummer | 13 Zeichen vor optionalen Anzeigeleerzeichen. | Bei Aktivität zu validierender und für französische USt.-Zwecke zu verwendender Wert. | Historische Gültigkeit, konkrete Transaktionsbehandlung oder saubere Compliance. |
Erzeugen Sie nie eine USt.-Nummer aus der SIREN und behandeln Sie sie als Behördennachweis. Maßgeblich sind die von DGFiP erteilte Nummer und ihr aktueller Status.
VIES validiert den USt.-Datensatz und vergibt keine Nummer
Die VIES-FAQ der Europäischen Kommission erklärt, dass eine Anfrage über eine sichere Verbindung an die zuständige nationale Datenbank gesendet wird. Die Antwort lautet gültig oder ungültig. Je nach nationalem Datenschutz und Datensatz können Name und Anschrift erscheinen. Nationale Steuerverwaltungen pflegen und korrigieren die Daten; die Kommission ändert sie nicht.
VIES bestätigt nur den aktuellen Status. Eine Gültigkeit für frühere Daten und eine Suche nach USt.-Nummern anhand von Name oder Anschrift sind nicht möglich. Speichern Sie Ergebnis, Abfragedatum, exakte Eingabe und gegebenenfalls die Anfragenummer. Dies belegt die damalige Prüfung, keine dauerhafte zukünftige Gültigkeit.
Eine ungültige Antwort kann auf Tippfehler, Ausfall eines nationalen Dienstes, inaktive Registrierung oder fehlende Freischaltung für innergemeinschaftliche Validierung zurückgehen. Trennen Sie das technische Ergebnis vom Abgleich der Gesellschaft und ihrer Nachweise.
| Ergebnis | Aussage | Nächste Kontrolle |
|---|---|---|
| Gültig, Gesellschaftsdaten stimmen | Nationale Datenbank bestätigt die USt.-Nummer zum Abfragezeitpunkt. | Ergebnis speichern und Transaktion sowie Rechnungsbehandlung prüfen. |
| Gültig, aber Name oder Anschrift weichen ab | Nummer kann aktiv sein, während Marktplatz- oder Rechnungsnachweise nicht passen. | Rechtliche Einheit abgleichen und nationale Daten gegebenenfalls korrigieren lassen. |
| Ungültig | Für diese exakte Eingabe liegt keine aktuelle positive Validierung vor. | Länderpräfix und Zeichen prüfen, danach Inhaber oder nationale Steuerverwaltung kontaktieren. |
| Dienst nicht verfügbar oder Anfrage fehlgeschlagen | Keine Aussage über die USt.-Nummer. | Fehlversuch speichern, Dienststatus prüfen und später erneut abfragen. |
Eine gültige VIES-Antwort ist wichtig, aber keine vollständige USt.-Analyse
Sie bestätigt die aktuelle Registrierung in den über VIES zurückgegebenen nationalen Daten. Sie entscheidet nicht über Leistenden, Leistungsort, weitere Lagerregistrierungen oder Transportnachweise für eine Steuerbefreiung.
Für jedes Dokument und System die verlangte Kennung verwenden
Die meisten Fehler sind Zuordnungsfehler. Ein Finanzsystem kann den Rechtsträger über SIREN führen, eine Rechnung braucht Gesellschafts- und Betriebsstättendaten, die CA3 verwendet die USt.-Identität und ein Marktplatz gleicht alles ab. Jede Kennung benötigt deshalb ein eigenes Feld statt einer allgemeinen Spalte für Unternehmensnummern.
Kürzen Sie eine SIRET nicht still auf neun Ziffern und bauen Sie keine USt.-Nummer in einer Tabelle. Wenn Quelle und Ziel unterschiedliche Kennungen verwenden, lösen Sie zuerst den Rechtsträger auf und beschaffen Sie den zugehörigen amtlichen Datensatz.
| Dokument oder System | Primäre Kennung | Begleitkontrolle |
|---|---|---|
| Rechtsträger-Stammdaten | SIREN und exakter Firmenname. | Niederlassungsstaat, Registerbeleg und alle aktuellen SIRET. |
| Französische Verkaufsrechnung | Französische USt.-Nummer als Steueridentität mit passenden Rechts- und Betriebsstättenangaben. | Rechnungsdatum, USt.-Behandlung und aktuelle Anschriften. |
| Französische CA3-Meldung | Dem Anmelder zugewiesene französische USt.-Identität. | Zeitraum, Rechtsträger, Transaktionsbücher und Steuerkonto. |
| Innergemeinschaftliche Kunden- oder Lieferantenprüfung | Vollständige USt.-Nummer mit Länderpräfix. | Datiertes VIES-Ergebnis, Gesellschaftsabgleich und Transaktionsnachweise. |
| Marktplatzprüfung | Genau die von der Plattform verlangte Kennung. | Verkäufergesellschaft, Dokumenteninhaber, Name und Anschrift müssen übereinstimmen. |
| Betriebsstättenverwaltung | Die betroffene SIRET. | Aktueller Status, Anschrift und übergeordnete SIREN. |
Kennungsabweichungen in der richtigen Reihenfolge diagnostizieren
Beginnen Sie bei einer Ablehnung mit dem Rechtsträger, nicht mit der Fehlermeldung. Klären Sie, welche Gesellschaft die Ware besitzt, den Kundenvertrag schließt, die Rechnung ausstellt und das Verkäuferkonto hält. Vergleichen Sie anschließend die in der USt.-Nummer enthaltene SIREN mit dem Datensatz der rechtlichen Einheit. Betriebsstättenanschrift und Plattformformat folgen danach.
Führen Sie einen Belegsatz aus aktuellem Register- oder Sirene-Auszug, Betriebsstättendatensatz, DGFiP-USt.-Nachweis, datiertem VIES-Ergebnis und vollständiger Ablehnung. Wiederholtes Hochladen desselben Zertifikats behebt weder eine Schwestergesellschaftsabweichung noch eine veraltete SIRET.
Fehlt die französische USt.-Nummer oder deckt sie den falschen Umfang ab, prüfen Sie den Auslöser mit unserem Entscheidungsbaum zur französischen USt.-Nummer und bereiten den richtigen Antrag mit dem Registrierungsleitfaden für ausländische Unternehmen vor.
| Beobachtung | Wahrscheinliche Ursache | Lösungsverantwortung |
|---|---|---|
| SIREN in USt.-Nummer weicht von Unternehmensbelegen ab | Nummer gehört zu anderer rechtlicher Einheit oder wurde falsch kopiert. | Unternehmen und USt.-Berater, bei Bedarf mit DGFiP-Nachweis. |
| Erste neun SIRET-Ziffern stimmen, letzte fünf nicht | Datensätze betreffen verschiedene Betriebsstätten derselben Einheit. | Unternehmensformalitäten und das Betriebsstättendaten anfordernde System. |
| SIRET geschlossen, USt.-Nummer weiterhin gültig | Betriebsstätte ist umgezogen oder geschlossen, Rechtsträger besteht fort. | Unternehmen aktualisiert den im Dokument oder auf der Plattform verwendeten Standort. |
| VIES gültig, Marktplatz lehnt dennoch ab | Nachweise, Verkäufergesellschaft, Name oder Anschrift können abweichen. | Verkäufer und Marktplatzprüfung anhand amtlicher Unterlagen. |
| VIES ungültig, SIREN und SIRET aktiv | Unternehmensregistrierung besteht, aktuelle innergemeinschaftliche USt.-Validierung ist nicht bestätigt. | Zuständige Steuerverwaltung oder beauftragter Vertreter beziehungsweise Bevollmächtigter. |
Beispiel: ein ausländischer Verkäufer mit mehreren französischen Kennungen
Eine deutsche Gesellschaft lagert eigene Waren in Frankreich und tätigt dort steuerpflichtige Verkäufe. Sie bleibt dieselbe deutsche juristische Person, erhält für die französische USt.-Registrierung aber französische Verwaltungskriterien. Die SIREN identifiziert sie in französischen Systemen, die relevante SIRET den administrativen Betriebsstättendatensatz und die USt.-Nummer kombiniert FR, Schlüssel und SIREN. Daraus entsteht keine in Frankreich gegründete Tochtergesellschaft.
Marktplatzkonto, Lagervertrag und Rechnungen müssen dieselbe deutsche Gesellschaft als Eigentümerin und Verkäuferin nennen. Das Team prüft SIREN und SIRET öffentlich, übernimmt die USt.-Nummer aus dem DGFiP-Nachweis und validiert sie in VIES. Ein Konto der Schwestergesellschaft darf diese gültige Nummer nicht einfach wiederverwenden.
Dies ist ein Kontrollbeispiel und kein Kundenfall. Registrierungsanlass und feste Niederlassung sind anhand tatsächlicher Verträge, Personen, Mittel und Transaktionen zu beurteilen.
| Ebene | Nachweis | Gestützte Entscheidung |
|---|---|---|
| Ausländische Rechtsidentität | Deutscher Registerauszug und ausländische Steuerkennungen. | Welche juristische Person das Geschäft hält und registriert wird. |
| Französischer Rechtsträgerdatensatz | Französische SIREN und übereinstimmender Name. | Welche Einheit die französische Verwaltung erfasst hat. |
| Französischer Betriebsstättendatensatz | Relevante SIRET, Status und Anschrift. | Welcher administrative Standortdatensatz verwendet wird. |
| Französische USt.-Identität | DGFiP-Schreiben mit FR, Schlüssel und derselben SIREN. | Welche französische USt.-Nummer dem Rechtsträger zugewiesen wurde. |
| Aktuelle Validierung | Datiertes VIES-Ergebnis und, soweit ausgegeben, passende Inhaberdaten. | Ob die exakte USt.-Nummer zum Kontrollzeitpunkt validiert. |
- SIREN, SIRET und USt.-Nummer in getrennten Stammdatenfeldern führen.
- Führende Nullen und Länderpräfixe exakt bewahren.
- Rechtsträger vor Marktplatz- oder Lagerverknüpfung erfassen.
- Betriebsstättenstatus nach Adressänderungen erneut prüfen.
- Jedes VIES-Ergebnis mit Datum und exakter Eingabe archivieren.
Official sources
Last reviewed 11. August 2026. Rules and operational procedures can change, so confirm the current position for your exact products and sales flows.
- INSEE: Definition und Lebenszyklus der neunstelligen SIREN
- INSEE: Definition und Aufbau der 14-stelligen SIRET
- Service Public: Vergabe, Nutzung und Aktualisierung von SIREN und SIRET
- DGFiP: französische Unternehmens-, Betriebsstätten- und USt.-Kennungen
- BOFiP: Regeln, Struktur und Gültigkeit der USt.-Identifikation
- Europäische Kommission: VIES-Validierungs-FAQ
- Europäische Kommission: offizieller VIES-Validierungsdienst
- DGFiP: SIEE-Registrierung und Zuteilung einer französischen SIREN